Zusätzliche Angaben
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulich freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2015 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren gem. VgV.
Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO-14-21-HLRW registriert.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Die Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens richtet sich danach, ob Gesamtpreise oder Einzelpreise für die Lose vergeben werden. Bei Gesamtpreisträgern wird die Vergabe gem. Variante 1 vorgenommen, bei Einzelpreisträgern erfolgt die Vergabe gem. Variante 2.
Variante 1 - Gesamtentwurf:
Das Preisgericht empfiehlt einen Gesamtentwurf für die weitere Bearbeitung. Der Auslober wird alle Preisträger*innen zur Präsentation ihres Projektkonzepts auffordern, sofern nur ein Preisträger prämiert wird, erfolgt eine Beauftragung nur sofern der Preisträger in der nachfolgenden Bewertung mindestens 75% der erreichbaren Punkte erreicht. Diese ist textlich abzufassen und im Rahmen eines Präsentationstermins, je nach Corona-Lage persönlich oder im Rahmen eines digitalen Termins, zu erläutern. Es ist beabsichtigt, das nach dem Wettbewerb das eingereichte Erstangebot mit den Preisträger*innen zu verhandeln; sofern diese Verhandlungen stattfinden, werden die Preisträger*innen im Nachgang zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Der Auslober behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis 45 %
2. Fachlicher Wert 20 %
3. Qualität 10 %
4. Preis/Honorar 25 %
Variante 2 - Prämierung von Losen:
Das Preisgericht empfiehlt eine konkrete Kombination von Planungsbestandteilen verschiedener Entwürfe für die weitere Bearbeitung, also eine Kombination von Losen. In diesem Fall führt der Auslober Verhandlungen mit den konkret von der Empfehlung betroffenen Preisträger*innen über ihren jeweiligen Leistungsanteil (Los). Die Verhandlungen sind zunächst auf genau die vom Preisgericht empfohlene Kombination (jeweils 1. Preis je Los) beschränkt. Verhandlungen mit einem*r Preisträger*in für ein Los gelten als gescheitert, wenn nach Verhandlungen der Preisträger bei einer Bewertung auf Basis der folgenden Wertungskriterien eine Punktzahl von 75% der zu erreichenden Punkte unterschreitet.
Sollten die Verhandlungen mit dem ersten Preisträger*innen je Los nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Bieterkreis - entsprechend losweise - um die anderen Preisträger*innen des Wettbewerbs erweitert. In diesem Fall erhält das nach den folgenden Kriterien wirtschaftlichste Angebot - entsprechend losweise - den Zuschlag:
1. Wettbewerbsergebnis 45 %
2. Fachlicher Wert 20 %
3. Qualität 10 %
4. Preis/Honorar 25 %
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Für den Fall einer losweisen Vergabe der Planungsleistungen verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmer mit Abgabe ihres Angebots, mit den übrigen obsiegenden Bietern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden.
Der Auslober weist darauf hin, dass die Wertung des Preises auf Basis eines Pauschalpreisangebots erfolgen wird. Der Auslober hat hierzu auf Basis der budgetierten Baukosten und den Vorgaben der HOAI einen Basispreis von EUR ermittelt. Dieser Preis wird in der Bewertung mit 100% bewertet, eine Unterschreitung dieses Preises gibt keine zusätzlichen Punkte in der Bewertung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V6NWT