VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Pflege und Weiterentwicklung der Terminal-Software kann aus technischen Gründen und wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur vom Hersteller Scientific Games International GmbH (SGI) erbracht werden.
Die Pflege und Weiterentwicklung baut auf der bestehenden Terminal-Software auf. Es gibt derzeit keine freien Schnittstellen über die ein etwaiger Dritthersteller Anpassungen an der Terminal-Software vornehmen könnte.
Die Pflege und Weiterentwicklung der Terminal-Software lässt sich nicht ohne die Kenntnis des Software-Quellcodes durchführen. Der Software-Quellcode wurde von SGI entwickelt und ist urheberrechtlich geschützt. Ein Zugriff auf den Quellcode kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten Dritten nicht gewährt werden. Ein Dritter ist unabhängig von den Ausschließlichkeitsrechten nicht in der Lage, sich in einem angemessenen Zeitraum adäquat und mit verhältnismäßigen Aufwand in den Quellcode einzuarbeiten, um die Terminal-Software zu pflegen und weiterzuentwickeln.