186440-2026 - Ergebnis
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Freigestellter Schülerverkehr Stadt Hanau
OJ S 54/2026 18/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMagistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
E-Maileinkauf@bhg-hanau.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFreigestellter Schülerverkehr Stadt Hanau
BeschreibungDie zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist. Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden. Je nach Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen, sowohl innerhalb des Stadtgebietes als auch außerhalb. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen. Die Beförderungsleistungen sind in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau Los 2: Außerhalb des Stadtgebietes erstreckt sich das Bediengebiet im Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung zur Frida-Kahlo-Schule und zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen. Beide Lose können auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Derzeit ist dies Los 2 Frida-Kahlo-Schule zur Heinrich-Böll-Schule in Bruchköbel und Käthe-Kollwitz-Schule in Langenselbold. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt im Los 1 auch die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen. Es sind die Vorgaben zur Loslimitierung (Ziffer 2.3 des Verfahrensbriefs) zu beachten. Im Preisblatt darf daher nur ein Preis eingetragen werden – entweder für Los 1 oder für Los 2. Die Entscheidung, auf welches der Lose angeboten werden soll, muss vor Ablauf der Angebotsfrist getroffen werden. Gibt ein Bieter ein Angebot auf beide Lose ab, sind beide Angebote vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Loslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Loslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen.
Kennung des Verfahrens2df688a8-8478-4c2d-bf90-4b5ef95f2ec2
Interne Kennung1-2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Kinzig-Kreis (DE719)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: Innerhalb des Stadtgebiets
BeschreibungDie Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden. Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau.
Interne KennungLOT-0001 01-2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenEignungsleihe: Bieter können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1 VgV. Im Falle der Eignungsleihe muss der betreffende Eignungsnachweis (z.B. das Formblatt F5 für den Nachweis von Referenzen), das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (F7) des Eignungsgebers sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F3) mit dem Angebot vorgelegt werden. Stützt sich ein Bieter auf zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf die Umsätze eines eignungsverleihenden Unternehmens, müssen eignungsverleihendes Unternehmen und Bieter gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften, § 47 Abs. 3 VgV. Bietergemeinschaften: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind neben dem Formblatt „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ F6 die Erklärungen/Formblätter/Nachweise zur Eignung von sämtlichen Bietergemeinschaftsmitgliedern vorzulegen. Nachunternehmer: Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er bereits im Angebot die Nachunternehmer benennen. Hierfür ist das Formblatt „Nachunternehmer“ (F8) zu verwenden. Um eine Prüfung zu ermöglichen, ob Gründe für den Ausschluss des vorgesehenen Nachunternehmers vorliegen, muss der Bieter außerdem durch den vorgesehenen Nachunternehmer das Formblatt F3 „Erklärung Ausschlussgründe“ ausfüllen lassen und dieses mit seinem Angebot einreichen. Sofern ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, wird der Auftraggeber die Ersetzung des Nachunternehmers verlangen. Bei Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrundes wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob der Bieter das Unternehmen ersetzen muss. Für die Aufforderung zur Ersetzung eines benannten Unternehmens wird der Auftraggeber dem Bieter eine Frist setzen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Kinzig-Kreis (DE719)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns10/08/2026
Laufzeit5 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftrag hat eine Festlaufzeit von 5 Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption um max. 2 weitere Jahre (siehe Ziffer 2.6 der Leistungsbeschreibung).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungLos 1: Innerhalb des Stadtgebiets
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, § 58 Abs. 1 VgV. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot eines Bieters die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot, das den niedrigsten Preis pro Besetzkilometer ausweist, erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMagistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMagistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltMagistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdMagistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Organisation, die die Zahlung ausführtMagistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 2: Außerhalb des Stadtgebiets
BeschreibungDie Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden. Außerhalb des Stadtgebietes erstreckt sich das Bediengebiet im Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung zur Frida-Kahlo-Schule und zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen.
Interne KennungLOT-0002 01-2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenEignungsleihe: Bieter können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1 VgV. Im Falle der Eignungsleihe muss der betreffende Eignungsnachweis (z.B. das Formblatt F5 für den Nachweis von Referenzen), das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (F7) des Eignungsgebers sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F3) mit dem Angebot vorgelegt werden. Stützt sich ein Bieter auf zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf die Umsätze eines eignungsverleihenden Unternehmens, müssen eignungsverleihendes Unternehmen und Bieter gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften, § 47 Abs. 3 VgV. Bietergemeinschaften: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind neben dem Formblatt „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ F6 die Erklärungen/Formblätter/Nachweise zur Eignung von sämtlichen Bietergemeinschaftsmitgliedern vorzulegen. Nachunternehmer: Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er bereits im Angebot die Nachunternehmer benennen. Hierfür ist das Formblatt „Nachunternehmer“ (F8) zu verwenden. Um eine Prüfung zu ermöglichen, ob Gründe für den Ausschluss des vorgesehenen Nachunternehmers vorliegen, muss der Bieter außerdem durch den vorgesehenen Nachunternehmer das Formblatt F3 „Erklärung Ausschlussgründe“ ausfüllen lassen und dieses mit seinem Angebot einreichen. Sofern ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, wird der Auftraggeber die Ersetzung des Nachunternehmers verlangen. Bei Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrundes wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob der Bieter das Unternehmen ersetzen muss. Für die Aufforderung zur Ersetzung eines benannten Unternehmens wird der Auftraggeber dem Bieter eine Frist setzen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Kinzig-Kreis (DE719)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns10/08/2026
Laufzeit5 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftrag hat eine Festlaufzeit von 5 Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption um max. 2 weitere Jahre (siehe Ziffer 2.6 der Leistungsbeschreibung).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungLos 2: Außerhalb des Stadtgebiets
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, § 58 Abs. 1 VgV. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot eines Bieters die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot, das den niedrigsten Preis pro Besetzkilometer ausweist, erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMagistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdMagistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Organisation, die die Zahlung ausführtMagistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMagistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
RegistrierungsnummerDE113525347
PostanschriftHessen-Homburg-Platz 7
StadtHanau
Postleitzahl63452
Land, Gliederung (NUTS)Main-Kinzig-Kreis (DE719)
LandDeutschland
E-Maileinkauf@bhg-hanau.de
Telefon+49 6181 3000 0
Internetadressehttp://www.bhg-hanau.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen
RegistrierungsnummerDE812056745
PostanschriftLuisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon06151126603
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc431f086-2825-4215-be9c-9f45f42163ff  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/03/2026 14:07:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung186440-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe54/2026
Datum der Veröffentlichung18/03/2026