Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs- AG (ASEAG), vertreten durch die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Energieversorgung, Versorgung, Entsorgung sowie Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoffversorgungsinfrastruktur, bestehend aus einer Wasserstofftankstelle sowie einer Elektrolyseanlage zur Versorgung von Brennstoffzellenbussen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 24111600 Wasserstoff
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen eines Pilotprojektes schreibt die STAWAG gemeinsam mit ihrem Schwesterunternehmern ASEAG die Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoffversorgungsinfrastruktur, bestehend aus einer Wasserstofftankstelle nebst Nebenanlagen für die ASEAG sowie einer Elektrolyseanlage nebst Nebenanlagen für die STAWAG, jeweils einschließlich Sicherstellung der betrieblichen Verfügbarkeit, zur Versorgung der von der ASEAG zu beschaffenden Brennstoffzellenbusse aus. Die Auftraggeber sind Konzernunternehmen und wollen gemeinsam einen nachhaltigen Nahverkehr in Aachen ermöglichen. Hierzu wollen sie gemeinsam sämtliche Komponenten und Leistungen beschaffen, die für die Versorgung von Brennstoffzellenbussen erforderlich sind. Um die Kompatibilität der Komponenten und Leistungen zu gewährleisten, beabsichtigen die Auftraggeber sämtliche Leistungen aus einer Hand zu beschaffen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:
Betriebshof der ASEAG Neuköllner Straße 1 52068 Aachen und Grundstück der STAWAG
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit den "Klimazielen 2030" hat sich die STAWAG als Innovationsführer einer klimafreundlichen Strom- und Wärmeversorgung verschrieben. Teil des Maßnahmenpaketes ist auch eine umwelt-freundliche Mobilität. Im Rahmen eines Pilotprojektes schreibt die STAWAG gemeinsam mit ihrem Schwesterunternehmern ASEAG die Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoffversorgungsinfrastruktur, bestehend aus einer Wasserstofftankstelle nebst Nebenanlagen für die ASEAG sowie einer Elektrolyseanlage nebst Nebenanlagen für die STAWAG, jeweils einschließlich Sicherstellung der betrieblichen Verfügbarkeit, zur Versorgung der von der ASEAG zu beschaffenden Brennstoffzellenbusse aus. Die Auftraggeber sind Konzernunternehmen und wollen gemeinsam einen nachhaltigen Nahverkehr in Aachen ermöglichen. Hierzu wollen sie gemeinsam sämtliche Komponenten und Leistungen beschaffen, die für die Versorgung von Brennstoffzellenbussen erforderlich sind. Um die Kompatibilität der Komponenten und Leistungen zu gewährleisten, beabsichtigen die Auftraggeber sämtliche Leistungen aus einer Hand zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat für das Funktionieren des Gesamtsystems einzustehen und insbesondere bei einem Ausfall der Elektrolyseanlage eine ersatzweise Versorgung der ASEAG mit Wasserstoff sicherzustellen. Darüber hinaus soll der Auftragnehmer die betriebliche Verfügbarkeit der gelieferten Komponenten für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren gewährleisten und in Bezug auf die Wasserstofftankstelle als Betreiber auftreten. Im Einzelnen: Es ist eine lokale Erzeugung von grünem Wasserstoff auf Basis von Windenergie mittels Elektrolyseanlage vorgesehen. Der produzierte Wasserstoff soll direkt verdichtet und über eine Abfüllstation in mobile Speicher abgefüllt werden. Die mobilen Speicher werden per Trailer zur Wasserstofftank-stelle auf dem Betriebshof der ASEAG transportiert. Gegebenenfalls sollen weitere Abnehmer mittels Trailer/mobilem Speicher versorgt werden. Die mobilen Speicher sollen an der Tankstelle so intergiert werden, dass sowohl die Befüllung der Wasserstofftankstelle als auch eine direkte Betankung der Brennstoffzellenbussen per Überströmen aus den Speichern erfolgen kann. Der tägliche Bedarf an Wasserstoff beläuft sich nach derzeitiger Planung auf ca. 1000 kg am Tag.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Für die dauerhafte Verfügbarkeit der Wasserstoff-Elektrolyseanlage sowie der Wasserstofftankstelle ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer für eine anfängliche Laufzeit von 5 Jahren für die Elektrolyseanlage und 10 Jahre für Wasserstofftankstelle die Verfügbarkeit sicherstellt. Die Auftraggeber haben das einseitige Recht, die Laufzeit der Verfügbarkeit insgesamt 3 Mal für die Elektrolyseanlage und 2 Mal für die Wasserstofftankstelle um jeweils 5 Jahre zu verlängern. Eine mögliche Gesamtlaufzeit beträgt somit jeweils 20 Jahre.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 099-275319
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Auf § 135 Abs.2 GBW wird hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln