Am Standort Halstenbek muss das dortige Gleichrichterwerk ersetzt werden. Somit besteht die Notwendigkeit der Beschaffung und Inbetriebnahme eines weiteren transportablen Gleichrichterwerkes Hamburg- (fortan „tGW HH2“ genannt). Das transportable, modulare Gleichrichterwerk (tGW HH 2) soll hier zur Übernahme temporärer Ersatzversorgung für die S-Bahnstromversorgung eingesetzt werden.Das tGW HH 2 soll aus 4 Modulen bestehen. Die vollständige Funktionsfähigkeit wird durch die Verschaltung aller Module erreicht.Es dient für den temporären Einsatz in Zusammenhang mit Bauvorhaben bzw. bei Havarien und soll standortunabhängig, universal im gesamten Netz der S-Bahnstromversorgung Hamburg eingesetzt werden können.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Da das tGW HH1 während der Realisierung des Ersatzneubaus des GW HB am Standort des GW Eidelstedt gebunden ist und der „Hamburg-Takt“ sowie die Angebotsverdichtung der S-Bahn HH GmbH zusammen mit dem HVV im Rahmen des beschlossenen Verkehrsbesorgungsvertrages hier eine kurzfristige Realisierung / Netzertüchtigung fordert, muss zeitnah ein zweites transportables Gleichrichterwerk (tGW HH 2) beschafft werden. Die kommende Angebotsverbesserung der S-Bahn auf dieser hochfrequentierten Strecke steht unter besonderem politischem Druck und höchstem öffentlicher Interesse seitens der FHH. Aus Gründen der Gewährleistung einer optimaler höchstmöglichen Verfügbarkeit und Gewährleistung größtmöglicher Versorgungssicherheit ist hier ein technisch und insbesondere elektrotechnisch identisches transportables modulares Gleichrichterwerk zu beschaffen, wie das derzeit in Erstellung befindliche tGW HH1.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 197-560749
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 562 993,44 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 24/03/2023