Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (technisches Alleinstellungsmerkmal) und wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten (rechtliches
Alleinstellungsmerkmal). Bei der Beschaffung handelt sich um eine die Einführung des bereits an den weiteren Hamburger Asklepios Kliniken implementierten M-KIS für die betroffenen Asklepios Kliniken - den sog. "Blueprint". Nach Bestimmung der sach- und auftragsbezogenen Anforderungen an die zu beschaffende IT-Lösung sowie einer umfassenden (europaweiten) Marktbeobachtung hat sich herausgestellt, dass ausschließlich das Produkt "M-KIS" der Meierhofer AG die Anforderungen der Auftraggeberinnen an die IT-Lösung vollumfänglich erfüllt. Folglich durfte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4
Nr. 2 lit. b) und lit. c), Abs. 6 VgV zulässig durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten konnte der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht und bereitgestellt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist sowie wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten.