188152-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Sperrmüllentsorgung im Landkreis Rostock
OJ S 54/2026 18/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
E-Mailservice@abfall-lro.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSperrmüllentsorgung im Landkreis Rostock
BeschreibungDer Auftragnehmer hat ab dem 01.01.2026 den im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock anfallenden Sperrmüll und die in diesem Zusammenhang getrennt erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß Elektrogesetz getrennt einzusammeln und zur vom Auftraggeber benannten Verwertungsanlage bzw. Wertstoffhof zu transportieren. Die Sammlung erfolgt auf Einzelanforderung. Zur Leistung zählt auch die Bearbeitung von Abholanträgen und die Vergabe von Abholterminen (Los 1). Der über die öffentliche Sammlung erfasste Sperrmüll (Holdienst) und der auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Rostock angelieferte Sperrmüll (Bringdienst) ist in einer zugelassenen Verwertungsanlage ordnungsgemäß zu entsorgen (Los 2).
Kennung des Verfahrense5f3fc57-0118-44c5-84d4-6ef28ea7ec83
Interne Kennung7011-01-k-25-EU
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landkreis Rostock (DE80K)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenHinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen) können nur online über die unter 5.1.11 genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter 8.1) genannten Kontaktstelle (ORG-0001) zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. — Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: — Angebotsschreiben mit Anlagen, — Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, — Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts, — Besondere Vertragsbedingungen, — Urkalkulation (Bereitstellung als kennwortgeschützte PDF-Datei), — Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F8 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen). — Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern, — Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise entsprechend folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet, — Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 - Einsammeln und Befördern von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock
BeschreibungDer Auftragnehmer hat den anfallenden Sperrmüll und die in diesem Zusammenhang erfassten E-Geräte gemäß ElektroG im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2031 getrennt einzusammeln, zur vom Auftraggeber benannten Verwertungsanlage bzw. Übergabestelle zu befördern und zu entladen. Zur Leistung zählt auch die Bearbeitung von telefonischen oder elektronischen Abholanträgen und die Vergabe von Sperrmüll-Abholterminen sowie deren Koordinierung. Die Leistung umfasst zudem die eigenverantwortliche Planung, Organisation und Durchführung einschließlich aller notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen durch einen sach- und fachkundigen sowie zuverlässigen Dritten.
Interne KennungLOT-0001 7011-01-k-25-EU
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber hat das Recht zweimal (zum 31.12.2029 und zum 31.12.2030) zu kündigen. Die Kündigungserklärung muss dem Auftragnehmer bis spätestens zum 30. Juni 2028 bzw. bis zum 30.06.2029 schriftlich zugehen. Im Falle des Ausbleibens der Kündigungen endet der Vertrag zum 31.12.2031.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landkreis Rostock (DE80K)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungEinsammeln und Befördern von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltge-räte im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock
BeschreibungDer Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den günstigsten Gesamtwertungspreis aufweist. Für die Wertung der Angebote wird ein auf der Grundlage der vom Bieter angegebenen Einzelpreise und der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben zu den Leistungsdaten (Stückzahlen etc.) ermitteltes Gesamtentgelt pro Jahr (Gesamtwertungspreis) errechnet und für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (sechs Jahre) zur Ermittlung des Bestangebots hochgerechnet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
5.1.
LosLOT-0002
TitelVerwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock
BeschreibungAnnahme und Verwertung (ggf. einschl. Transport von Übergabestelle zur Verwertungsanlage) von jährlich ca. 8.600 bis 12.800 Mg (Durchschnitt: 10.700 Mg) Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock. Von den insgesamt 10.700 Mg/a Sperrmüll werden ca. 3.500 Mg/a Sperrmüll in 30 cbm-Containern von den Wertstoffhöfen (aus dem Bringsystem) und ca. 7.200 Mg/a Sperrmüll mittels Sperrmüllfahrzeug (aus dem Holsystem) an der Übergabestelle bzw. Verwertungsanlage angeliefert.
Interne KennungLOT-0002 7011-01-k-25-EU
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber hat das Recht zweimal (zum 31.12.2029 und zum 31.12.2030) zu kündigen. Die Kündigungserklärung muss dem Auftragnehmer bis spätestens zum 30. Juni 2028 bzw. bis zum 30.06.2029 schriftlich zugehen. Im Falle des Ausbleibens der Kündigungen endet der Vertrag zum 31.12.2031.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landkreis Rostock (DE80K)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungVerwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock
BeschreibungDer Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den günstigsten Gesamtwertungspreis aufweist. Für die Wertung der Angebote wird ein auf der Grundlage der vom Bieter angegebenen Einzelpreise und der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben zu den Leistungsdaten (Stückzahlen, Abfallmenge etc.) ermitteltes Gesamtentgelt pro Jahr (Gesamtwertungspreis) errechnet und für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (sechs Jahre) zur Ermittlung des Bestangebots hochgerechnet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge14 466 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVeolia Umweltservice Nord GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots5 781 000,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsE29571952
Datum der Auswahl des Gewinners04/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses15/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVeolia Umweltservice Nord GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots8 685 000,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsTEN-0002 E29571952
TitelVerwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock
Datum der Auswahl des Gewinners04/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses15/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00008722
PostanschriftAn der Schanze 9
StadtGüstrow
Postleitzahl18273
Land, Gliederung (NUTS)Landkreis Rostock (DE80K)
LandDeutschland
E-Mailservice@abfall-lro.de
Telefon+49 384375570420
Internetadressehttps://www.abfall-lro.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
RegistrierungsnummerVKMV-13-L50010000000-78
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer
E-Mailvergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon+49 38558815164
Fax+49 38558815817
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVeolia Umweltservice Nord GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 99491
PostanschriftWerner-Siemens-Straße 20
StadtHamburg
Postleitzahl22113
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailronald.kaltwasser@veolia.com
Telefon+49 3814051420
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga675aea1-5bf8-4b7e-9271-a9ef6a730587  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/03/2026 09:04:42 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung188152-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe54/2026
Datum der Veröffentlichung18/03/2026