188435-2023 - ErgebnisDeutschland-Pinzberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
OJ S 63/2023 29/03/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gosberg
Postanschrift: Reuther Str. 1
Ort: Pinzberg
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91361
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Barbara Wagner
E-Mail: barbara.wagner@vg-gosberg.de
Telefon: +49 9191795027
Fax: +49 9191795040
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-gosberg.devg-gosberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau des Kindergartens Gosberg
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Pinzberg beabsichtigt den Neubau eines Kindergartens in Gosberg.
Beauftragt werden soll die Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI (Leistungspha-sen 1 bis 9); Objektanschrift ist Beckengasse 4, Gemarkung Gosberg
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 367 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Hauptort der Ausführung: Für Objektplanung Gebäude Lphen 1 bis 7, Geschäftssitz des AN, Lphen 8 und 9 Baustelle in 91361 Gosberg.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HO-AI für den Neubau des Kindergartens in Gosberg. Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 be-auftragt, die die Leistungsphasen 1 und 2 beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3 und 4. Die Stufe 3 die Leistungsphasen 5 und 6. Die Stufe 4 die Leistungsphasen 7 bis 9. Die Besonderen Leistungen nach Bedarf; dies sind die GEG Nachweise, die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung der Leistungsphase 9, die Mitwirkung im Zuwendungsverfahren und die Zeit-honorare. Die Kosten der Kostengruppe 300 betragen geschätzt 2.250.000 Euro netto und die der Kostengruppe 400 geschätzt 750.000 Euro netto. Die Vertragslaufzeit enthält nicht die Leistungen der Leistungsphase 9 und die Besonderen Leistungen der Leistungsphase 9, die über die Grundleis-tungen der Leistungsphase 9 hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 22 %
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 8 %
Qualitätskriterium - Name: Organisationsstruktur / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 24 %
Qualitätskriterium - Name: Leistungszeitpunkt / Gewichtung: 6 %
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 10 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 und 6
Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 7 bis 9
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-596888
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1200
Bezeichnung des Auftrags:
Neubau des Kindergartens Gosberg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Arch.büro Horstmann + Partner PartGmbB
Postanschrift: Badstraße 13
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: info@horstmann-partner.de
Telefon: +49 921757670
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 330 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 367 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Es gelten der Mustervertrag Objektplanung Gebäude mit den Allgemeinen und Zusätzlichen Ver-tragsbestimmungen, gemäß HAV-KOM (Muster sind den Ausschreibungsunterlagen angefügt).
Es gilt die HOAI in der bei der Auftragserteilung gültigen Fassung
Bindefrist gemäß IV.2.6 4 Monate
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Regierung von Mittelfranken
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unbe-rührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4.Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/03/2023