Der Auftragnehmer ist Inhaber der für die Auftragsdurchführung notwendigen Patente:
— EP 2 794 466 B1: Verfahren und Anlage zur Umwandlung von Kohlendioxid in Kohlenmonoxid,
— EP 2 794 467 B1: Verfahren und Anlage zur Erzeugung von Synthesegas,
— EP 3 008 218 B1: Hochofen und Verfahren zum Betrieb eines Hochofens.