18889-2021 - ErgebnisDeutschland-Parchim: Gebäudereinigung
OJ S 10/2021 15/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Parchim
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
E-Mail: stolle@kubus-mv.de
Telefon: +49 385/3031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parchim.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung der Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen von Objekten der Stadt Parchim
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in Objekten der Stadt Parchim nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 256 226,04 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Unterhalts- und Grundreinigung des Rathauses der Stadt Parchim
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Unterhalts- und Grundreinigung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Objekt:
Rathaus, Schuhmarkt 1, 19370 Parchim.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Niedriger Preis pro Jahr / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Wert je Stunde zu reinigende Fläche in der Unterhaltsreinigung (Gesamtstunden pro Jahr) / Gewichtung: 7,5
Kostenkriterium - Name: Höchster Wert an Objektleitungsstunden pro Jahr / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Wert je Wischbezug zu reinigende Fläche (Moppwäsche) / Gewichtung: 7,5
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Unterhalts- und Grundreinigung des Stadthauses der Stadt Parchim
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Unterhalts- und Grundreinigung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Objekt:
Stadthaus, Blutstraße 5, 19370 Parchim.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Niedriger Preis pro Jahr / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Wert je Stunde zu reinigende Fläche in der Unterhaltsreinigung (Gesamtstunden pro Jahr) / Gewichtung: 7,5
Kostenkriterium - Name: Höchster Wert an Objektleitungsstunden pro Jahr / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Wert je Wischbezug zu reinigende Fläche (Moppwäsche) / Gewichtung: 7,5
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 208-508095
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Unterhalts- und Grundreinigung des Rathauses der Stadt Parchim
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Veolia Gebäudeservice Deutschland GmbH
Postanschrift: Am Liepengraben 2
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 109 917,90 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Unterhalts- und Grundreinigung des Stadthauses der Stadt Parchim
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Veolia Gebäudeservice Deutschland GmbH
Postanschrift: Am Liepengraben 2
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 146 308,14 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
—— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
—— Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Jeweils vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt: Angebotskalkulationsdatei im Excel-Format; Angebotsschreiben; Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer; Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht MV; sofern zutreffend: Erklärung der Bietergemeinschaft; unterzeichneter Objektbesichtigungsnachweis; Eigenerklärung zur erfolgten Objektbesichtigung; Nachweis Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsbestätigung.
Folgende Nachweise sind durch die für die Zuschlagserteilung in Frage kommenden Bieter im Original innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zur Zahlung der Steuern,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Beiträge,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die regelmäßige Zahlung von Krankenkassenbeiträgen. Wenn vorhanden, darf zusätzlich ein Nachweis über ein Präqualifizierungsverfahren eingereicht werden.
Interessenbekundungen zur Objektbesichtigung bis spätestens: 11.11.2020, 12.00 Uhr Die Interessenten müssen die Objekte besichtigen. Die Regelungen zur Vereinbarung von Objektbesichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Alle Angebote, die frist- und formgerecht eingereicht werden, die die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, die in der Form den Anforderungen der ausschreibenden Stelle entsprechen, gelten als geeignet.
Wird im Rahmen der rechnerischen Nachprüfung festgestellt, dass Angaben im Angebot nicht mit anderen Berechnungen (SVS, Flächenleistungen etc.) übereinstimmen, behält sich die Vergabestelle vor, diese Angebote aufzuklären. Als Aufgreifgrenze für die weitere Aufklärung von Angeboten legt die ausschreibende Stelle folgende Werte fest:
Unterhaltsreinigung:
1. Stundenverrechnungssatz:
Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
2. Flächenleistung (Leistung in m2/Stunde/Reinigungskraft):
10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m2/Stunde/Reinigungskraft. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote Angebote, deren Flächenleistung in einer oder mehreren Raumgruppe/n die vorgegebenen maximalen Flächenleistungen überschreitet, werden direkt ausgeschlossen.
3. Objektleitungsstunden pro Jahr (hier: Stundenverrechnungssatz der Objektleitung) Unterschreitung einer Zuschlagshöhe von 70 % auf den gesetzlichen Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk, Lohngruppe 1.
Der Stundenverrechnungssatz der Objektleitung wird dabei wie folgt berechnet:
a) Die Summe der Gesamtstunden pro Jahr multipliziert mit dem seitens des Bieters im Stundenverrechnungssatz (SVS) angegebenen Eurobetrag in Position C.3. (Objektleitungskosten) des SVS. Hieraus ergeben sich die Kosten für die Objektleitung pro Jahr.
b) Diese Kosten werden dann durch die angegebenen Objektleitungsstunden geteilt und es ergibt sich der Stundenverrechnungssatz für die Objektleitung, mit dem der Bieter kalkuliert.
Befindet sich der Stundenverrechnungssatz für die Objektleitung unterhalb der oben angegebenen Aufgreifschwelle, wird der Wert, entsprechend der Regelungen in Ziffer 11 Abs. 2 aufgeklärt. Der Auftraggeber/die Vergabestelle wird nach Gesamtwürdigung und unter Beachtung des Einzelfalls entscheiden, ob das Angebot von der Wertung ggf. ausgeschlossen wird.
Die Vergabestelle behält sich vor auch unwirtschaftliche (hohe) Stundenverrechnungssätze für die Objektleitung (Aufgreifschwelle hier: Stundenverrechnungssatz der Lohngruppe 1 + 100 % > Stundenverrechnungssatz der Objektleitung) aufzuklären.
4. Moppwäsche Unterschreitung eines marktüblichen Betrags von 0,15 EUR für die maschinelle Wäsche eines Wischbezugs in einer Waschmaschine. Sofern die maschinelle Wäsche unternehmensintern erfolgt oder anderweitig günstigere Kosten erzielt werden können, ist eine Abweichung von dem benannten Referenzwert nach unten möglich. Diese muss jedoch im Rahmen der Angebotsaufklärung inhaltlich und rechnerisch nachvollziehbar begründet werden.
Der für eine Angebotsaufklärung ausschlaggebende Betrag je Wischbezug errechnet sich dabei wie folgt:
a) Die Gesamtstunden pro Jahr werden multipliert mit 50 % des im SVS unter D.2 angegebenen Betrags für „Material, Geräte etc.“ (entspricht geschätztem Betrag des Bieters für Reinigung der Wischbezüge), dadurch ergeben sich die relevanten Wäschekosten pro Jahr.
b) Dann wird die jährliche Reinigungsfläche mit dem Faktor 2 multipliert, da vorliegend 2-stufig nass zu wischen ist. Von dieser Fläche werden dann pauschal 25 % abgezogen (Textilbeläge und weitere nicht moppbare Flächen).
c) Diese Fläche wird dann durch den seitens des Bieters angegebenen m2-Wert gereinigter Fläche je Wischbezug geteilt und man erhält die Zahl der jährlichen Wischbezüge.
d) Jetzt werden die Wäschekosten pro Jahr durch die Zahl der jährlichen Wischbezüge geteilt. Dadurch erhält man den Betrag je Wischbezug je Wäsche.
e) Befindet sich der Betrag je Wischbezug je Wäsche unterhalb der oben angegebenen Aufgreifschwelle, wird aufgeklärt.
Die Vergabestelle behält sich vor auch unwirtschaftliche Werte (hohe Beträge je Wischbezug je Wäsche) aufzuklären. Aufgreifschwelle hier: Betrag je Wischbezug je Wäsche > 1,00 EUR.
Grundreinigung:
1. Gesamtpreis pro Jahr:
Unterschreitung des Marktwertes um mehr als 20,00 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
2. Stundenverrechnungssatz:
Unterschreitung des Marktwertes für den SVS um mehr als 2,5 %. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
3. Flächenleistung: 10 % Überschreitung des Marktwertes für die je Stunde zu reinigende Fläche m2/Stunde/Reinigungskraft. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote.
Angebote, deren Flächenleistung in einer oder mehreren Leistungsgruppe/n die vorgegebenen maximalen Flächenleistungen überschreitet, werden für das entsprechende Los direkt ausgeschlossen.
Zur Aufklärung wird die Vergabestelle den Bieter ggf. auffordern, schriftlich zu Fragen Stellung zu nehmen oder eine Probereinigung durchzuführen. Kommt der Bieter der Aufforderung der Vergabestelle zur Probereinigung oder zur schriftlichen Stellungnahme nicht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter in seiner schriftlichen Stellungnahme die Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes nicht ausräumen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Kann der Bieter im Rahmen der Probereinigung, die bei nicht überzeugender schriftlicher Erklärung gefordert werden kann, nicht bestätigen, dass er in der von ihm selbst kalkulierten Zeit die ausgeschriebenen Leistungen in der geforderten Qualität erbringen kann, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bieter, die zu einer Probereinigung aufgefordert werden, erhalten die Aufforderung spätestens 7 Kalendertage vor dem Probereinigungstermin.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/01/2021