Beschreibung der Beschaffung
Die Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Coburg beabsichtigt in Weitramsdorf, Ortsteil Weidach den Neubau für eine Kindertagesstätte mit Kirchengemeinderaum zu errichten. Das Gebäude soll auf einer Nutzungsfläche (NUF) von etwa 1 150 m2 neben 2 Kinderkrippengruppen und 4 Kindergartengruppen auch den Kirchengemeinderaum mit Nebenräumen der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Scheuerfeld-Weidach beherbergen. Im weiteren Planungsverlauf ist noch zu klären, ob der Neubau an Stelle des bestehenden Gemeindezentrums oder auf optionalen Grundstücken entstehen soll.
Für die Kindertagesstätte soll eine Planung entwickelt werden, welche sich an den aktuellen und in die Zukunft gerichteten pädagogischen Konzepten orientiert und die Anforderungen der Inklusion und der Ganztagesbetreuung von Kindern erfüllt.
Einen hohen Stellenwert legt die Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Coburg auf die ökologische Erstellung (hier Holzbauweise), die baubiologische Unbedenklichkeit der Baustoffe und auf den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung. Hierfür sind u. a. effektive ökonomische Arbeitsprozesse und -abläufe und der Energiebedarf zu bedenken. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und Gebäude nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird durch den Freistaat Bayern gefördert.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Gesamtkirchengemeinde die voraussichtlichen Erstellungskosten (KGr. 300 + 400, netto) von 3,2 Mio. EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Frühling 2021. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll Anfang 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll Ende 2022 erfolgen.