Beschreibung der Beschaffung
Impfzentrum: Die bauliche/räumliche Ausstattung und die Infrastruktur wird durch den Auftraggeber gestellt (Örtlichkeit: Festplatz Ackerloh, Stadt Deggendorf). Folgende Räumlichkeiten (Container) sind hiervon umfasst:
— Empfangsbereich/Check In,
— Wartebereich,
— Aufklärung,
— Impfung,
— Verwaltungsbereich,
— Personalraum (im angrenzenden Gebäude des Testzentrum bzw. eigener Container),
— WC (im angrenzenden Gebäude des Testzentrum),
— Nachsorge/Beobachtung,
— Materiallager Eine Grundausstattung von Einrichtungsgegenständen wird vom Auftraggeber gestellt (Abweichungen bleiben vorbehalten),
— Bürodrehstühle ohne Armlehnen,
— Kunststoff- Stapelstühle,
— Stahlrohrtische,
— Stahl-Akten Kleiderschrank,
— Metall-Rolli 3 Schübe,
— Heizstrahler digital 2 000 W,
— Behandlungsliegen.
Die weitere für den Betrieb erforderliche Ausstattung und Einrichtung (EDV/Möblierung etc.) ist vom Auftragnehmer zu stellen. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt das Impfzentrum in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der besonderen Anforderungen im Umgang mit den Impfstoffen, den zu beachtenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften, der erforderlichen Impfaufklärung und -dokumentation sowie den Hygienestandards ist sicherzustellen. Die Ausstattung und der Betrieb erfolgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem eingesetzten Verwaltungsleiter sowie dem koordinierenden Arzt bzw. der koordinierenden Ärztin des Auftraggebers. Öffnungszeiten: Grundsätzlich von Montag bis Sonntag. Impfkapazitäten: Das Impfzentrum sollte als Orientierungsgröße eine Kapazität für die Impfung von mindestens 200 Personen pro Tag verfügbar haben. Hierzu ist eine tägliche Öffnungszeit von 8 Stunden vorzuhalten. Bei Bedarf und auf Anforderung des Auftraggebers soll eine Aufstockung der Betriebszeit und damit der Kapazität möglich sein. mobile Impfteams: Die Mobilen Impfteams sind durch den Auftragnehmer eigenständig bereitzustellen. Einsatzgebiet ist der Landkreis Deggendorf. Auf besondere Anforderung kann auch ein landkreisübergreifender Einsatz zu erbringen sein. Die Mindestbesetzung besteht aus einem Arzt bzw. einer Ärztin, medizinischem Assistenzpersonal (z. B. MTA) sowie einer Verwaltungskraft. Die Auftragnehmer haben die hierfür erforderliche Ausstattung, d. h. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und sonstiges Material (Desinfektionsmittel, Tupfer, Verbandstoff, Abwurfbehälter für gebrauchte Kanülen, Schreibgeräte, EDV-Ausstattung, Verbandstoffe usw.) für das Impfteam sowie Fahrzeuge einschließlich Betriebskosten bereitzuhalten. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die mobilen Impfteams in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der besonderen Anforderungen im Umgang mit den Impfstoffen, den zu beachtenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften, der erforderlichen Impfaufklärung und - dokumentation sowie den Hygienestandards ist sicherzustellen. Der Einsatz erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, dem eingesetzten Verwaltungsleiter des Impfzentrums sowie dem koordinierenden Arzt bzw. der koordinierenden Ärztin der Kreisverwaltungsbehörde. Einsatzzeiten: Grundsätzlich von Montag bis Sonntag. Impfkapazitäten: Pro mobiles Impfteam soll pro Woche mindestens ein Kontingent von 3 Einrichtungen (Altenheime, Asylunterkünfte, Behinderteneinrichtungen etc.) im Einsatzgebiet geimpft werden können (inkl. Aufklärung und Datenerfassung/-verwaltung).