189249-2021 - ErgebnisDeutschland-Deggendorf: Dienstleistungen von medizinischem Personal
OJ S 74/2021 16/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Deggendorf
Postanschrift: Herrenstraße 18
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: Beschaffung@lra-deg.bayern.de
Telefon: +49 9913100452
Fax: +49 991310041303
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-deggendorf.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Organisation und Betrieb eines Corona-Impfzentrums und zweier mobiler Impfteams im Lkr. Deggendorf
Referenznummer der Bekanntmachung: SG10/30 - Impfstation
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Ministerrat hat am 27. Oktober 2020 zur Vorbereitung und Organisation der Impfung der Bevölkerung ein Bayerisches Impfkonzept beschlossen, welches insbesondere Themen der Beschaffung von Impfstoffen und die Organisation einer Impflogistik einschließlich Lagerung, Durchführung der Impfungen sowie Errichtung eines Impfregisters umfasst. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt das Impfzentrum sowie die 2 mobilen Impfteams in eigener Verantwortung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 545 592,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Impfzentrum: Die bauliche/räumliche Ausstattung und die Infrastruktur wird durch den Auftraggeber gestellt (Örtlichkeit: Festplatz Ackerloh, Stadt Deggendorf). Folgende Räumlichkeiten (Container) sind hiervon umfasst:
— Empfangsbereich/Check In,
— Wartebereich,
— Aufklärung,
— Impfung,
— Verwaltungsbereich,
— Personalraum (im angrenzenden Gebäude des Testzentrum bzw. eigener Container),
— WC (im angrenzenden Gebäude des Testzentrum),
— Nachsorge/Beobachtung,
— Materiallager Eine Grundausstattung von Einrichtungsgegenständen wird vom Auftraggeber gestellt (Abweichungen bleiben vorbehalten),
— Bürodrehstühle ohne Armlehnen,
— Kunststoff- Stapelstühle,
— Stahlrohrtische,
— Stahl-Akten Kleiderschrank,
— Metall-Rolli 3 Schübe,
— Heizstrahler digital 2 000 W,
— Behandlungsliegen.
Die weitere für den Betrieb erforderliche Ausstattung und Einrichtung (EDV/Möblierung etc.) ist vom Auftragnehmer zu stellen. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt das Impfzentrum in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der besonderen Anforderungen im Umgang mit den Impfstoffen, den zu beachtenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften, der erforderlichen Impfaufklärung und -dokumentation sowie den Hygienestandards ist sicherzustellen. Die Ausstattung und der Betrieb erfolgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem eingesetzten Verwaltungsleiter sowie dem koordinierenden Arzt bzw. der koordinierenden Ärztin des Auftraggebers. Öffnungszeiten: Grundsätzlich von Montag bis Sonntag. Impfkapazitäten: Das Impfzentrum sollte als Orientierungsgröße eine Kapazität für die Impfung von mindestens 200 Personen pro Tag verfügbar haben. Hierzu ist eine tägliche Öffnungszeit von 8 Stunden vorzuhalten. Bei Bedarf und auf Anforderung des Auftraggebers soll eine Aufstockung der Betriebszeit und damit der Kapazität möglich sein. mobile Impfteams: Die Mobilen Impfteams sind durch den Auftragnehmer eigenständig bereitzustellen. Einsatzgebiet ist der Landkreis Deggendorf. Auf besondere Anforderung kann auch ein landkreisübergreifender Einsatz zu erbringen sein. Die Mindestbesetzung besteht aus einem Arzt bzw. einer Ärztin, medizinischem Assistenzpersonal (z. B. MTA) sowie einer Verwaltungskraft. Die Auftragnehmer haben die hierfür erforderliche Ausstattung, d. h. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und sonstiges Material (Desinfektionsmittel, Tupfer, Verbandstoff, Abwurfbehälter für gebrauchte Kanülen, Schreibgeräte, EDV-Ausstattung, Verbandstoffe usw.) für das Impfteam sowie Fahrzeuge einschließlich Betriebskosten bereitzuhalten. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die mobilen Impfteams in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der besonderen Anforderungen im Umgang mit den Impfstoffen, den zu beachtenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften, der erforderlichen Impfaufklärung und - dokumentation sowie den Hygienestandards ist sicherzustellen. Der Einsatz erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, dem eingesetzten Verwaltungsleiter des Impfzentrums sowie dem koordinierenden Arzt bzw. der koordinierenden Ärztin der Kreisverwaltungsbehörde. Einsatzzeiten: Grundsätzlich von Montag bis Sonntag. Impfkapazitäten: Pro mobiles Impfteam soll pro Woche mindestens ein Kontingent von 3 Einrichtungen (Altenheime, Asylunterkünfte, Behinderteneinrichtungen etc.) im Einsatzgebiet geimpft werden können (inkl. Aufklärung und Datenerfassung/-verwaltung).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 026-064519
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Privater Rettungsdienst Stadler
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 545 592,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/04/2021