189257-2022 - ErgebnisDeutschland-Rheinsberg: Fässer
OJ S 71/2022 11/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH BT Rheinsberg
Postanschrift: Am Nehmitzsee 1
Ort: Rheinsberg
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: einkauf@ewn-gmbh.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Andere
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Andere Tätigkeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
200-l-Fass mit verschraubtem Deckel
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000105065
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44614000 Fässer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
200-l-Fass mit verschraubtem Deckel
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90521300 Entsorgung von radioaktiven Abfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Hauptort der Ausführung: Entsorgungswerk für Nuklearanlagen Betriebsteil Rheinsberg , Am Nehmitzsee 1, 16831 Rheinsberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 1200 Stück Fässer in 10 Lieferungen a' 120 Stück von 06/2022 bis 03/2023
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 037-094946
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
200-l-Fass mit verschraubtem Deckel
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Angbeot wird nach § 63 Absatz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Es ist kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entspricht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/04/2022