Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausrüstung Wäscherei | Libyen
Referenznummer der Bekanntmachung: 7200073024
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 39713200 Waschmaschinen und Wäschetrockner
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von zwei Losen bzgl. Ausrüstung für Wäschereien.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 119 582,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Waschmaschinen / Trockner
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 39713200 Waschmaschinen und Wäschetrockner, 39291000 Wäschereibedarf, 42716120 Waschmaschinen, 51543400 Installation von Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische Reinigung und Trockenmaschinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: LY Libya
Hauptort der Ausführung:
00000 Libyen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von zwei Losen bzgl. Ausrüstung für Wäschereien.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
PN 17.3502.6-009.00
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bügelmaschine / Wagen
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 39713200 Waschmaschinen und Wäschetrockner, 39291000 Wäschereibedarf, 42716120 Waschmaschinen, 51543400 Installation von Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische Reinigung und Trockenmaschinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: LY Libya
Hauptort der Ausführung:
00000 Libyen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von zwei Losen bzgl. Ausrüstung für Wäschereien.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
PN 17.3502.6-009.00
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 192-499268
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe ESCUDO GROUP A.S
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 03/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: ESCUDO GROUP A.S
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 10/01/2022