189879-2021 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen
OJ S 74/2021 16/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): NK13.21
E-Mail: t.schulz@vgf-ffm.de
Telefon: +49 6921326702
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgf-ffm.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Austausch / Erneuerung der Videorecorder in VGF Straßen- und Stadtbahnen
Referenznummer der Bekanntmachung: VGF/EU 56/19
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
35120000 Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen technischen Ansprüchen und andererseits sind die damals ausgewählten Komponenten nicht mehr am Markt verfügbar.
Das Betriebssystem basiert noch auf Win95. Anpassungen an moderne Systeme sind u. a. softwarebedingt nicht möglich. Dies führt dazu, dass aktuellen Anforderungen wie z.B. die Entsorgung von Videodaten per WLAN oder eine „Live“-Aufschaltung in die Fahrzeuge nicht möglich sind. Aus diesem Grund sollen die Recorder ausgetauscht bzw. erneuert werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen technischen Ansprüchen und andererseits sind die damals ausgewählten Komponenten nicht mehr am Markt verfügbar.
Das Betriebssystem basiert noch auf Win95. Anpassungen an moderne Systeme sind u. a. softwarebedingt nicht möglich. Dies führt dazu, dass aktuellen Anforderungen wie z. B. die Entsorgung von Videodaten per WLAN oder eine „Live"-Aufschaltung in die Fahrzeuge nicht möglich sind. Aus diesem Grund sollen die Recorder ausgetauscht bzw. erneuert werden.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 133-328151
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4500400592
Bezeichnung des Auftrags:
Austausch / Erneuerung der Videorecorder in VGF Straßen- und Stadtbahnen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/08/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: r2p GmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 4
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24941
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/04/2021