190093-2021 - ErgebnisDeutschland-Haiger: Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
OJ S 74/2021 16/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Haiger
Postanschrift: Hüttenstraße 18
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 35708
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Anwaltskanzlei Bommert, Johann-Adolf-Hasse-Platz 2, 21029 Hamburg
E-Mail: ausschreibung@kanzlei-bommert.de
Telefon: +49 40356239880
Fax: +49 40356239899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerkehaiger.de/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Daseinsvorsorge (Gas, Wasser, Strom)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadtwerke Haiger: Anpassung von Sondergeräten im Rahmen der MRU
Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/910e
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
65200000 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auf Grund rückläufiger Fördermengen plant der vorgelagerte Netzbetreiber der Auftraggeberin die Umstellung von L- auf H-Gas. Auftragsgegenstand ist die Anpassung von Sondergeräten (= Anlagen, die durch keine Standardgasanwendungen gekennzeichnet sind). Insgesamt wurden im Netzgebiet der Auftraggeberin rund 430 Sondergeräte erhoben. Die H-Gas-Schaltung soll am 6. Juli 2021 stattfinden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung: Netzgebiet der Stadtwerke Haiger
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es ist die Anpassung konventioneller Industriebrenner, industrieller Thermoprozessanlagen, gewerblich genutzter Sondergeräte und haushaltstypischer Gasgeräte vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere: Analyse der Geräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel, Funktionskontrolle und Abgasanalyse, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage der Ausführung der Leistungen bilden u. a. die Anforderungen der DVGW-Regelwerke G 680, G 676 B1 sowie G 695, jeweils nebst ihren normativen Verweisungen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Ziff. 3 b) SektVO mit nur einem Bieter durchgeführt, da technische Besonderheiten es erforderlich machten, ein ganz bestimmtes Unternehmen mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Anderenfalls hätte der Beschaffungsbedarf nicht gedeckt werden können. Vorliegend war auf Grund langjährige Erfahrungswerte des Projektmanagements bekannt, dass lediglich ein Unternehmen über die fachliche Expertise zur Bearbeitung sämtlicher Sondergeräte im Netzgebiet der Auftraggeberin verfügt und nur bei dessen Einsatz fehleranfällige Schnittstellen vermieden werden können, die bei Einsatz mehrerer Unternehmen bei einem Kunden zu unnötigen Fehlerquellen führen können. Dies ist insbesondere bei den hier betroffenen Sonderletztverbrauchern von erheblicher Bedeutung, da es sich bei der Anpassung von Gasgeräten im Bereich Gewerbe/Industrie um sehr sensible Prozesse handelt, die im Vergleich zur Anpassung von Gasgeräten „normaler“ Haushaltskunden deutlich größere Gefährdungen von Menschen und Einrichtungen mit sich bringen. Beispielsweise sind nicht nur Arbeiten im Mitteldruck-, sondern auch im Hochdruckbereich erforderlich. Ferner kann es (z. B. bei Arbeiten an Thermoprozessanlagen) zu mechanischen Gefährdungen wie Quetschungen, Stürzen oder Stromschlag kommen. Weitere Thermoprozessanlagenspezifische Gefährdungen sind u. a. Explosionen, Verbrennungen, Vergiftungen oder Erstickungen. Aus diesem Grunde sind besondere Fachkenntnisse, die über die üblichen Regelwerke hinausgehen, und langjährige Erfahrungswerte unabdingbar.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 060-153094
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Elmatic GmbH Gebäudemanagement
Postanschrift: Hannoversche Str. 103
Ort: Isernhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8CD1Z9
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten grundsätzlich die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB, jedoch nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber – wie vorliegend – die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/04/2021