Die Zusammenarbeit der HSU mit der Robert Bosch GmbH (RB) unterfällt gemäß § 116 Abs. 1 Nr.
2 GWB nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts. RB erbringt im Projekt Forschungs- und
Entwicklungsdienstleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Im ESAS-Projekt arbeitet die RB mit
der HSU in der angewandten Forschung zusammen. Die Ergebnisse des ESAS-Projektes sollen zu neuen
Testverfahren führen, die die Störanfälligkeit insbesondere sicherheitskritischer Funktionen eines Fahrzeugs
zum Gegenstand haben. Die systematische Untersuchung des Störpotentials eines Bordnetzes elektrisch
angetriebener Fahrzeuge insbesondere seiner leistungselektronischen Komponenten sowie die Untersuchung
des Störpotentials von IEMI auf autonome Fahrzeuge, soll bestehende Wissenslücken schließen. Auf Basis
der gewonnenen Erkenntnisse sollen neue Modellierungs- und Simulationsmethoden für die Einkopplung
elektromagnetischer Störungen, insbesondere an der Schnittstelle zwischen analogen Sensoren und digitaler
Weiterverarbeitung, erarbeitet werden und letztlich zu einer neuen Mess- und Erprobungsstrategie unter den geänderten Bedingungen des autonomen Fahrens, elektrischer Antriebe und unter Berücksichtigung von IEMI
führen. Die Forschungsergebnisse werden vollständig veröffentlicht und sollen im Erfolgsfall einen neuen
Standard in der Industrie setzen.
Zwar enthält § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a.E. eine Rückausnahme für bestimmte Forschungsleistungen. Diese ist
jedoch nicht einschlägig. Die HSU vergütet die von RB erbrachten Leistungen nicht vollständig. Vielmehr hat die
Zusammenarbeit den Charakter einer gleichberechtigten Kooperation, im Rahmen derer sowohl die HSU als
auch die RB Beiträge in erheblichem Umfang erbringen. RB bringt wesentliche Projektbeiträge, wie das eigene
Personal sowie die Nutzung ihrer Gebäude, insbesondere die Labore der EMV Mess- und Prüfeinrichtungen
als auch der Simulationssoftware unentgeltlich in das Forschungsvorhaben ein. RB trägt zudem die Kosten
für das Verbrauchsmaterial der Demonstratoren. Die HSU erhält kein ausschließliches Nutzungsrecht an den
Projektergebnissen. Ziel des ESAS-Projekts ist es, ein neues Testverfahren zu erforschen und zu etablieren.
Andere Unternehmen sollen daher in die Lage versetzt werden, die Forschungsergebnisse zu reproduzieren.