190275-2022 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 71/2022 11/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW
Postanschrift: Mauerstraße 51
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZB 13 / Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ausschreibung@it.nrw.de
Fax: +49 21194498075
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag Unterstützungsleistungen BITV-Tests, -Schulung und -Beratung
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-3130121004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag Unterstützungsleistungen BITV-Tests, -Schulung und -Beratung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 5 441 600,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf Grundsätzlich ist die Leistung remote zu erbringen. IT.NRW behält sich vor, die Anwesenheit vor Ort einzufordern, jedoch nicht häufiger als 3 Tage pro Jahr und dienstleistender Person.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
BITV-Testdurchführung
Ziel der BITV-Testdurchführung es, Anwendungen der Landesverwaltung aus den Bereichen Web- und Client-Anwendungen, mobile Anwendungen und PDF-Dokumente auf Barrierefreiheit zu testen und das Ergebnis in einem Prüfbericht zu dokumentieren. Zusätzlich fallen Standardprodukte wie PDF, Adobe oder SAP als reguläre Prüfungen an. Insbesondere PDF Prüfungen werden zukünftig vermehrt durchgeführt werden. Ebenfalls sind für das SAP Competence Center (SAP CCoE) bei IT.NRW vermehrt Tests zu erwarten.
BITV-Schulungen
Die Dienstleistung "BITV-Schulungen" beinhaltet zwei Arten von Schulungen:
Zum einen wird Unterstützung eingekauft für die fünf Schulungen, die bereits von IT.NRW im Fortbildungsprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) angeboten werden:
1. Barrierefrei im Überblick (4 Stunden á 45 Minuten)
2. Barrierefreie Web-Anwendungen (7 Stunden á 45 Minuten)
3. Barrierefreie Client-Anwendungen (7 Stunden á 45 Minuten)
4. Barrierefreien PDF-Dokumente (7 Stunden á 45 Minuten)
5. Barrierefreiheit für Online-Redakteure (4 Stunden á 45 Minuten)
Zum anderen können nach Kundenwunsch individualisierte Schulungen abgerufen werden. Die Materialnutzung und das Vorgehen in der Schulung stimmen Kunde und Dienstleister ab. Die Schulungsdauer beträgt mindestens einen Tag (= 8 Stunden).
Alle Schulungen werden online durchgeführt.
BITV-Beratung
Ziel der Beratung ist zum einen, die Landesverwaltung in Bezug auf die Barrierefreiheit von IT-Verfahren zu unterstützen. Insbesondere seit Einrichtung der Überwachungsstelle für barrierefreie IT des Landes NRW besteht hier ein erhöhter Bedarf. Die Beratung der Landesverwaltung in Bezug auf die Barrierefreiheit umfasst Themen, wie:
- gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben
- die Beratung in Bezug auf die Umsetzung der Barrierefreiheit (inkl. Programmierung)
- allgemeine Fragestellungen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 006-011883
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4600000362
Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützungsleistungen BITV-Tests, -Schulung und -Beratung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: T-Systems Multimedia Solutions GmbH
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 5 441 600,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 441 600,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind für Rahmenverträge Obergrenzen festzulegen.
Die Höchstgrenze für Abrufe aus diesem Rahmenvertrag beträgt 3.500 Personentage (Höchstmenge). Der Rahmenvertrag endet bei Erreichen der Höchstmenge ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es besteht kein Anspruch auf Erreichen der Obergrenze.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDLR2
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/04/2022