Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat am 08.03.2022 einen Einsatzbefehl an den Hochtaunuskreis als Untere Katastrophenschutzbehörde erlassen, der die schnellstmögliche Einrichtung einer Notunterkunft für bis zu 1.000 Personen vorsieht. Die kommunalen Notunterkünfte sind für die vorübergehende Unterbringung von Personen vorgesehen, die in der EAEH ausländerrechtlich erfasst und bei Bedarf medizinisch erstversorgt werden (einschl. Impfung) und im Weiteren auf Grundlage des Hessischen Landesaufnahmegesetzes (HLAG) den Kommunen zugewiesen werden.
Infolge der außerordentlichen Dringlichkeit zur Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge und dem Umstand, dass die Dienstleistung bereits zum 26.03.2022 in vollem Umfang erbracht werden muss, liegt der Tatbestand eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb i. S. § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV vor. Ein Mindestmaß an Wettbewerb wurde dadurch gewährleistet, dass sieben grundsätzlich in Frage kommende Anbieter in die Preiseinziehung einbezogen wurden, jedoch nur ein Angebot der Bietergemeinschaft abgeben worden ist.