Zusätzliche Angaben
1) Für die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise sind die Formblätter zu verwenden, die wie unter I.3 beschrieben verfügbar sind.
2) Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3) Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Unterlagen für die Angebotserstellung ist die Vorlage der bestätigten Vertraulichkeitsvereinbarung, die mit den Formblättern den Bietern zur Verfügung gestellt wird. Die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
4) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
5) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
6) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
7) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
8) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
9) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
11) Anfragen zu Inhalten der Verdingungsunterlagen und zum Verfahren sind während des Verfahrens ausschließlich schriftlich per Mail an die genannte Kontaktstelle zu richten. Anfragen von verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Relevanz werden anonymisiert, die Frage und die Antworten anschließend an alle Bewerber übermittelt. Es gelten hierbei die von den Bewerbern im Teilnahmeantrag genannten Zustelladressen (E-Mail).