Das vorangegangene Offene Verfahren musste wegen gravierender Fehler im LV aufgehoben werden. Eine erneute Ausschreibung als Offenes Verfahren war aus Dringlichkeitsgründen nicht mehr möglich. Es wurden auch Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bereits Bewerber des Offenen Verfahrens waren