190796-2022 - ErgebnisDeutschland-Regensburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
OJ S 71/2022 11/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH
Postanschrift: Greflingerstraße 26
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf
E-Mail: ausschreibungen@dasstadtwerk.de
Telefon: +49 9416012173
Fax: +49 9416012175
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/mobilitaet/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Mobilität

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lade- und Lastmanagement für die batterieelektrische Busflotte
Referenznummer der Bekanntmachung: AV15F9D9-EU
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH plant die Einführung eines Lade- und Lastmanagements für deren batterieelektrische Busflotte in der
initialen Ausbaustufe. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das mit Schnittstellen zu den bereits vorhandenen Systemen INIT Perdis und INIT MobilePlan
ausgestattete System auf eine Maximalkapazität von bis zu 200 Bussen erweitert werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH plant die Einführung eines Lade- und Lastmanagements für deren batterieelektrische Busflotte in der
initialen Ausbaustufe. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das mit Schnittstellen zu den bereits vorhandenen Systemen INIT Perdis und INIT MobilePlan
ausgestattete System auf eine Maximalkapazität von bis zu 200 Bussen erweitert werden.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zu einem späteren Zeitpunkt soll das mit Schnittstellen zu den bereits vorhandenen Systemen INIT Perdis und INIT MobilePlan ausgestattete System auf eine Maximalkapazität von bis zu 200 Bussen erweitert werden können.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 176-459790
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Lade- und Lastmanagement für die batterieelektrische Busflotte
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/02/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/04/2022