Das Offene Verfahren in dem diese Leistung ursprünglich ausgeschrieben wurde (geführt im ABl. unter
2022/S 224-646376), wurde aufgrund des Nichtvorliegens eines wirtschaftlichen Angebots am 18.01.2023 u.A. aufgrund von § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.
Nach § 14 IV Nr. 1 VgV darf in solchen Fällen die Leistung im Zug eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden, was hier in der Form geschehen ist.