Mit dem 1. FuE Vertrag aus dem Jahr 2013 wurde das Alleinstellungsmerkmal für VAHCOLI geprüft, Folgeverträge folgten. Ein Ausnahmetatbestand für die Untersuchung zur Umsetzung eines Prototyps für ein hochkompaktes Fe-Resonanz-LIDAR besteht auf Grund der technischen Anforderungen, für welche auch keine Ersatzlösungen geschaffen werden können, da es sich um die Weiterentwicklung eines patentierten Gerätes handelt, welches zur Forschung- und Entwicklungszwecken genutzt wird. Vergabe gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB für Zusatzaufträge <50% des ursprünglichen Auftragswertes. Ein Wechsel des Unternehmens ist absolut inkompatibel zum vorhanden Gerät, geschützte Rechte würden diese ebenfalls nicht zulassen.
Es handelt sich um eine Sonderanfertigung für das IAP.