Zusätzliche Angaben
1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 5 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (zu den Auswahlkriterien vgl. Ziffer II.2.9). Bei mehreren Bewerbern auf dem 5. Platz entscheidet das Los. Im Verhandlungsverfahren werden die Angebote auf Grundlage der Bewertungsmatrix gewertet. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen. Sofern sie sich für die Durchführung von Verhandlungen entscheidet, werden alle Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Im Anschluss erhalten sie Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten.
2. Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern auf der Vergabeplattform
www.subreport.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
3. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126 b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 4 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.
4. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform
www.subreport.de durchgeführt. Die Teilnahmeanträge sowie im weiteren Verlauf des Verfahrens die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich / telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche / telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht spätestens bis zum 26.3.2021 gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.