Beschreibung der Beschaffung
Der Magistrat wurde am 14.12.2017 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, für den Bereich „Frankfurt-Nordwest“ (Gemarkung Niederursel und Praunheim) vorbereitende Untersuchungen gemäß §165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Aus der ersten Projektphase liegen bereits umfassend Fachgutachten vor. Gutachten zu Bodendenkmälern, Kampfmittelbelastung und der Auswirkungen einer Maßnahme auf landwirtschaftliche Betriebe sollen zeitnah vergeben werden. Die Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer erfolgt derzeit durch das Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main. Im November 2020 wird eine Mehrfachbeauftragung von Studien zu Stadt und Landschaft abgeschlossen. Das Gesamtprojekt unterliegt bei umfangreichen Aufgaben einem straffen Zeitplan, was zu einer hohen „Taktung“ führt, die ein hohes Maß an Engagement bei allen Beteiligten erfordert.
1. Entwicklungsszenario mit bis zu drei „Iterationsstufen “und abschließender Bericht der vorbereitende Untersuchungen
Dieser Leistungsteil umfasst die Auswertung und Verdichtung vorliegender Fachgutachten, von Studien zu Stadt und Landschaft, der Empfehlungen des beratenden Consiliums, der Anregungen der Öffentlichkeit und von Betroffenen zu einem bevorzugten Entwicklungsszenario einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Kosten- und Finanzierungsübersicht einschließlich Förderkulisse) und Umsetzungskonzept.
Kern des zu vergebenden Leistungspaketes ist es, die vorliegenden Erkenntnisse in einem Entwicklungsszenario und Umsetzungskonzept zu verdichten, mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und nachfolgend die formalen Anwendungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §165 BauGB zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einem Abschlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen zu dokumentieren, der als Entscheidungsgrundlage für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main dienen soll, ob eine städtebauliche „Entwicklungsmaßnahme“ (SEM) „Frankfurt-Nordwest“ durchgeführt werden kann und soll.
Um als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer SEM dienen zu können und — im Fall gegebener Anwendungsvoraussetzungen des §165 BauGB letztlich als rechtssichere Begründung einer Entwicklungssatzung zu dienen - muss daher vom Auftragnehmer sichergestellt werden, dass alle für diese Entscheidung erforderlichen Belange angemessen behandelt und dokumentiert werden. Dies umfasst sowohl die planerische, als auch die ökonomische und die rechtliche Ebene. Vom Auftragnehmer werden im gesamten Bearbeitungsprozess Aspekte eines bevorzugten Entwicklungsszenarios vor dem Hintergrund des besonderen Städtebaurechts zu beurteilen sein.
Die VU wird mit dem Abschlussbericht das in dieser Prozessphase zentrale Dokument liefern, wie auch das Durchführungsteam und insbesondere die Projektleitung (PL) eine zentrale Rolle in dieser Prozessphase spielen werden. Um dieser Rolle gerecht zu werden und die Leistungsziele erreichen zu können, umfasst der zu vergebende Auftrag weitere Leistungsbausteine:
2. Durchführung und Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden einschließlich der Leitung und Moderation dafür erforderlicher Erörterungstermine.
3. Juristische Prüfung, ob die formalen Voraussetzungen einer Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen und planungsrechtlich einschlägige Darlegung der Erkenntnisse.
4. Gesamtkoordination des Projektes einschließlich der Moderation dafür erforderlicher Arbeitsgruppen.
5. Durchgängig präsente Projektleitung durch eine fachlich qualifizierte Führungsperson.
6. Optional: Koordination der Überarbeitung der „Studien zu Stadt und Landschaft“ (laufende Mehrfachbeauftragung) in Ergänzung zu Punkt 1.