19246-2021 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
OJ S 10/2021 15/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SECURVITA Krankenkasse
Postanschrift: Lübeckertordamm 1-3
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SECURVITA Krankenkasse, Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@securvita-bkk.de
Telefon: +49 4033478419
Fax: +49 4033478120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.securvita.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Besondere Versorgung Psychischer Erkrankungen nach § 140a SGB V
Referenznummer der Bekanntmachung: X-SEC-2020-0006
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Besondere Versorgung von Versicherten mit psychischen Erkrankungen gemäß § 140 a SGB V.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 414 754,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Die vertragliche Leistung ist bundesweit vorgesehen. Als Mindestanforderung ist für Nebenangebote die Leistungsbereitschaft in 6 Bundesländern genannt, zu denen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg gehören müssen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Behandlung nach § 140a SGB V von:
— Depressionen/Bipolare Störungen: F 30.x, F 31.x, F 32.x, F 33.x,
— Neurotische und Belastungsstörungen: F 4x.x,
— Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen: F 5x.x,
— Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen: F 6x.x.
Es gibt einen einheitlichen Vertragstext für Haupt- und Nebenangebote. Nebenangebote können in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag teils abweichen, müssen jedoch ebenso wie Hauptangebote zahlreiche in den Vergabeunterlagen genau beschriebene Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören im Vertrag näher beschriebene Eingangsdiagnostik und zahlreiche Behandlungsmodulen (Telefonische Bedarfsklärung, Frühe Diagnostische Abklärung, Psychosoziale Beratung, Krisenhotline, Elektronische Selbsthilfe, Telefoncoaching, Psychoedukation, Psychotherapie Gruppe, Psychotherapie Einzeln) durch Leistungserbringer, deren Qualifikation und Zulassung näher beschrieben ist, und die über eine näher beschriebene IT-Plattform untereinander und mit dem Auftragnehmer vernetzt sind. Der Auftragnehmer erbringt näher beschriebene Koordinationsleistungen, für die es auch Mindestanforderungen gibt, insb. Netzwerkmanagement zur Sicherstellung der Leistungsbereitschaft von Leistungserbringern, die nach dem 4. Kapitel des SGB V zugelassen sind, insb. auch bei der Terminvergabe und bei der verpflichtenden Nutzung der IT-Plattform.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Dieser vergebene Auftrag wurde bereits im Amtsblatt bekannt gemacht (2020/S 250-625555). Die Bekanntmachung wird wiederholt, um an einer Stelle eine Korrektur vorzunehmen, nämlich dass bei V.2.5) das Kreuz gesetzt wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 209-510618
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Besondere Versorgung Psychischer Erkrankungen nach § 140a SGB V
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IVPNetworks GmbH
Postanschrift: Conventstr-8-10
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: abethmann@ivpnetworks.de
Telefon: +49 40226306724
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 414 754,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/01/2021