5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75222000 Zivilverteidigung, 75252000 Rettungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Mit dem Auswahlverfahren sollen die nachfolgenden Bestandsdienstleister im Landkreis Rostock unter der Anwendung der Bereichsausnahme Rettungsdienst nach Verhandlungen weiter mit den o.g. Leistungen beauftragt werden: ASB Kreisverband Bad Doberan e.V., Kröpeliner Str. 17b, 18209 Bad Doberan; DRK Kreisverband Bad Doberan e.V., Seestraße 12, 18209 Bad Doberan; Ambulanz Millich Rettungsdienst gGmbH, Am Weidenbruch 9, 18196 Kessin; DRK Kreisverband Güstrow e.V., Hagemeister Str. 5, 18273 Güstrow. Die Leistungserbringer erfüllen die Voraussetzungen der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die Bestandsdienstleister sind sämtlich gemeinnützig und bieten einen Mehrwert für den Bevölkerungsschutz, u.a. durch Mitwirkung im Katastrophenschutz innerhalb des Landkreises Rostock. Ein entsprechender Nachweis kann ebenfalls durch die Leistungserbringer beigebracht werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Verwaltungsgericht Schwerin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende ex-anteBekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB analog soll größtmögliche Rechts und Verfahrenssicherheit sichergestellen, um potenziellen Marktteilnehmern die geplante Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig bekannt zu machen. Daneben soll verifiziert werden, dass die Annahmen des Auftraggebers zutreffend sind. Der Abschluss der Verträge ist noch nicht erfolgt. Der Auftragswert wird zur Wahrung der Betriebs und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht benannt. Aufgrund der Anwendung der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) sind die Vergabekammern des Landes MecklenburgVorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit grds. nicht für eine Überprüfung der Auswahlentscheidung zuständig. Zuständig ist ggf. das Verwaltungsgericht Schwerin Wismarsche Straße 323a 19055 Schwerin Telefon: 038554040 Telefax: 038554042005 EMail: verwaltung@vgschwerin.mvjustiz.de Darüber hinaus erteilt der Auftraggeber Informationen zur avisierten Auftragsvergabe. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es sind insbesondere § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB analog zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB analog bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit analog § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB analog. Nach § 135 Abs. 3 GWB analog tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der veröffentlichten ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Die genannten Vorgaben zur Präklusion sind ggf. auch bei den Verwaltungsgerichten relevant und von potenziellen Interessenten zu beachten. Falls ein gemeinnütziges Unternehmen bzw. eine Organisation der Ansicht ist, ebenfalls mit einem konkreten Mehrwert für den Bevölkerungsschutz im Gebiet des Trägers tätig sein zu wollen und einen Anspruch auf Beteiligung im Auswahlverfahren zu haben: Melden Sie sich bitte umgehend beim Träger bzw. bei SKW Schwarz (vergabe@skwschwarz.de).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Rettungsdienst
Organisation, die die Zahlung ausführt: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Rettungsdienst
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI