Beschreibung der Beschaffung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 760 aktiven Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen - sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Dienstleistungen, die im Bereich des internen Betriebsservices der IB.SH angesiedelt ist. Diese Dienstleistungen gliedern sich in zwei Bestandteile.
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1. Post- und Verteilerdienste
Diese Gesamtleistung umfasst folgende Leistungen:
Die Abholung, den Transport, die Verteilung und den Versand von Schriftverkehr, Briefen, Akten, Paketen und Betriebsmaterial innerhalb der IB.SH, die Warenannahme (Untersuchung auf offene Mängel) gem. § 377 HGB, sowie die Vorbereitung für den Versand (packen und kuvertieren) dieser Güter an externe Stellen.
Die Warenannahme ist täglich von 07:00 – 17:00 Uhr zu gewährleisten. Die anderen v. g. Aufgaben sind nach einem fest vorgegebenen Zeitplan (siehe Umlauf- und Kurierplan) zu erledigen. Dieser Zeitplan ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und wird damit Vertragsbestandteil.
Das Leistungsspektrum der Tätigkeiten umfasst, soweit nicht näher beschrieben, auch alle Rüst-, Neben- und Hilfstätigkeiten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind.
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2. Weitere Dienstleistungen
Weiterhin sind nach Bedarf auf Anforderung der IB.SH folgende Dienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
Mitarbeit in der Registratur nach Vorgabe (allgemeine Registraturarbeiten nach Einweisung, unter anderem Akten enteisen (Entfernen von Büroklammern und –heftern, Scannen, Ablage), etc.).
Registraturdienstleistungen sind innerhalb von 48 Stunden nach der Anforderung zur Verfügung zu stellen. Die Vergütung erfolgt gegen einen schriftlichen Nachweis des tatsächlich entstandenen Dienstleistungsaufwandes.
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3. Optional
Es ist durchaus möglich, dass die IB.SH im Laufe des Vertrages weitere Gebäude in Kiel anmietet. Die IB.SH behält sich das Recht vor, alle o.g. Leistungen für diese neu angemieteten Gebäude in Anspruch zu nehmen. Die Vergütung erfolgt nach den im Preisblatt angegebenen Stundensätzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eingesetzte Mitarbeiter/-innen des Auftragnehmers für zu erbringende Dienstleistungen im Rahmen der bank- und branchenüblichen Sicherheitsanforderungen z. B. an Schulungen nach dem Datenschutzgesetz, Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Betrugsprävention- und Geldwäschegesetz etc. teilnehmen müssen, wenn dies aus Sicht der IB.SH erforderlich ist.