Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsnehmer hat den Luftrettungsdienst mit dem RTH Christoph 27 durchzuführen.
Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer im Auftrag des zuständigen Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung insbesondere folgende Leistungen zu erbringen hat:
a) den Rettungshubschrauber (samt medizinisch-technischer Ausstattung) zu stellen,
b) die Landegebühren sowie die Flugsicherungsgebühren zu tragen,
c) das ärztliche und nichtärztliche Personal bereitzustellen,
d) Einsätze auf Weisung der zuständigen Integrierten Leitstelle (ILS) Nürnberg durchzuführen,
e) die RTH-Station Nürnberg (einschl. deren Einrichtung) zu betreiben.
Weiter obliegt es dem Durchführenden, Vereinbarungen über Benutzungsentgelte mit den Sozialversicherungsträgern nach Maßgabe des abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrags zu treffen und die Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern abzurechnen.
Der Rettungshubschrauber ist täglich von Sonnenaufgang (frühestens ab 7.00 Uhr) bis Sonnenuntergang einsatzbereit vorzuhalten.