193103-2021 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Luftrettungsdienste
OJ S 75/2021 19/04/2021
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Nürnberg
Postanschrift: Stadt Nürnberg – Rechtsamt, Hauptmarkt 16
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jens Oehler
E-Mail: zrfn@stadt.nuernberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/rechtsamt/zrfn.html
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunaler Zweckverband
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Dienstleistungskonzession RTH Christoph 27
Referenznummer der Bekanntmachung: AV1207D7
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60443000 Luftrettungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (im Folgenden auch: der ZRF Nürnberg, der ZRFN, der ZRF oder der Konzessionsgeber) beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession zur Gestellung und zum Betrieb eines RTH am Standort Flughafen Nürnberg für den voraussichtlichen Zeitraum vom 1.10.2021 bis zum 31.3.2025 zu vergeben. Die zu vergebenden Rettungsdienstleistungen sind Gegenstand einer Dienstleistungskonzession im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 11 000 000,00 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Flughafen Nürnberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsnehmer hat den Luftrettungsdienst mit dem RTH Christoph 27 durchzuführen.
Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer im Auftrag des zuständigen Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung insbesondere folgende Leistungen zu erbringen hat:
a) den Rettungshubschrauber (samt medizinisch-technischer Ausstattung) zu stellen,
b) die Landegebühren sowie die Flugsicherungsgebühren zu tragen,
c) das ärztliche und nichtärztliche Personal bereitzustellen,
d) Einsätze auf Weisung der zuständigen Integrierten Leitstelle (ILS) Nürnberg durchzuführen,
e) die RTH-Station Nürnberg (einschl. deren Einrichtung) zu betreiben.
Weiter obliegt es dem Durchführenden, Vereinbarungen über Benutzungsentgelte mit den Sozialversicherungsträgern nach Maßgabe des abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrags zu treffen und die Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern abzurechnen.
Der Rettungshubschrauber ist täglich von Sonnenaufgang (frühestens ab 7.00 Uhr) bis Sonnenuntergang einsatzbereit vorzuhalten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 42
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 197-478314

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungskonzession RTH Christoph 27
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
24/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG
Postanschrift: Rita-Maiburg-Straße 2
Ort: Filderstadt
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 11 000 000,00 EURGesamtwert der Konzession/des Loses: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981-53-1277
Fax: +49 981-53-1837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Zuschlag ist in dem vorliegenden Vergabeverfahren bereits erteilt worden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit eines Zuschlags festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981-53-1277
Fax: +49 981-53-1837
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/04/2021