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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick inkl. S3 Ost
Beschreibung: Bauhauptleistungen; Oberbau, Tiefbau, OLA, Konstruktiver Ingenieurbau, Kabeltiefbau, E-Technick/50Hz, Bahnenergieanlagen, S-Bahnstromanlagen, LST, TK
Kennung des Verfahrens: 3f0b95b6-fa99-4f80-9d78-4f0f949ec085
Interne Kennung: 21FEI52388
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin Köpenick
Postleitzahl: 12555
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick inkl. S3 Ost
Beschreibung: Bauhauptleistungen; Oberbau, Tiefbau, OLA, Konstruktiver Ingenieurbau, Kabeltiefbau, E-Technick/50Hz, Bahnenergieanlagen, S-Bahnstromanlagen, LST, TK
Interne Kennung: e23fe0e9-3258-460b-881e-cf150f8bd53e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/08/2022
Enddatum der Laufzeit: 21/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: STRABAG Rail GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2022832299
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - STRABAG Rail GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/07/2022
Datum des Vertragsabschlusses: 22/07/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 424963-2022
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: AvL388: Im Zuge der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass die TW-Leitung erneuert werden muss. Um den Bahnbetrieb aufrecht zu erhalten ist gem. Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ein funktionierendes WC erforderlich. Da auch das Herstellen der TW-Leitung inkl. der Anschlüsse durch den AN ausgeführt wird, wäre eine Konsistenz für die Gewährleistung dieser Leistung bei Beauftragung eines zweiten ANs nicht mehr vorhanden. Dies kann unter Umständen Einfluss auf die Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs haben, wenn der Arbeitsplatz nicht den Anforderungen der ArbStättV entspricht. Durch die Ausschreibung müssten alternativen geschaffen werden, welche zu Mehrkosten führen würden. Darüber hinaus können aus diesem Umstand hygienische und gesundheitliche Probleme, Unzufriedenheit und Beschwerden der Fahrgäste und Arbeitnehmer sowie Rechtliche und regulatorische Konsequenzen folgen. MKA532: Gemäß Auflagen des EBA ist ein Ersatzloser Rückbau wie vertraglich vorgesehen nicht umsetzbar. Hierfür müssen Ersatzgleise hergestellt werden (südliche Gleisplanerweiterung). Ohne diese Leistung ist das Herstellen der Baufreiheit für die südliche Gleisplanerweiterung nicht möglich. Daher ist die Leistung zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages zwingend erforderlich. Der AN ist mit der gesamthaften AP und Bauausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Leistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bauausführung bzw. Planung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen unvermeidbar. MKA539: Zur Herstellung der Baufreiheit der zusätzlichen 30 KV Kabel zwischen GuW und Wuhlheide muss die Interimstrasse der 750V Anlage auf den bereits errichteten Kabelkanal für LST und TK verschoben werden. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss (Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert). Eine Neuvergabe hätte auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen zur Absage der vorgesehenen Betren geführt und die Beantragung neuer Betren würde zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs sowie zu erheblichen Störungen im Fahrplan führen. MKA541: Zur Herstellung der Baufreiheit des Straßenbau/ Ing-Bau der Stw 3 im Bereich Elcknerplatz (PU-Ost) herzustellen, ist die Umverlegung der in der Ladestraße vorhandenen TK und 50 Hz Kabel notwendig. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss (Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert). Eine Neuvergabe hätte auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen zur Absage der vorgesehenen Betren geführt und die Beantragung neuer Betren würde zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs sowie zu erheblichen Störungen im Fahrplan führen. MKA571: Aufgrund der von den Bestandsunterlagen abweichenden Auflagersituation kann die vertraglich geschuldete Flachdecke nicht hergestellt werden. Um die darunter befindliche Bausubstanz vor Witterungseinflüssen und Schäden zu schützen, muss ein provisorisches Wetterdach aufgebaut werden, bis die vertraglich geschuldete Flachdecke hergestellt werden kann. Das Dach ist aufgrund der Witterungseinflüsse unverzüglich herzustellen. Bei einer Vergabe würde das Dach frühestens im Frühjahr 2025 beauftrag werden. Durch die Verzögerung infolge einer Ausschreibung würden Schäden an dem Bestand entstehen, welche aktuell nicht abzuschätzen sind. Auch hätte dies Einfluss auf die zu erbringenden Leistungen und auf die vorhandenen Anlagen, welche unmittelbar im Bereich der Öffnung in den Räumen untergebracht sind. MKA573: Im Zuge der Bauausführung muss umfangreich in den öffentlichen Straßenverkehr eingegriffen werden. Zur Aufrechterhaltung des ÖPNV wurde durch den Senat gefordert, dass eine provisorische Bushaltestelle "Am Bahndamm" hergestellt wird. Der AN ist mit der gesamthaften AP und Bauausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Leistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Auch besteht das Erfordernis einer Zeitnahen Umsetzung der Arbeiten, weil sonst gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf zu erwarten sind. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. MKA578: Im Zuge einer Begehung wurde festgestellt, dass sich an Stütze 1 (Gleis 2) Risse gebildet haben, welche die Standsicherheit gefährden. Um die Bestandsanlage vor weiteren Schäden zu schützen, muss eine Stützkonstruktion hergestellt werden. Insofern ist die Leistung zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages erforderlich. Aufgrund der Rissbildung und der anstehenden Baugrubenverbaue in diesem Bereich muss unverzüglich eine Sicherung des Bestands hergestellt/durchgeführt werden. Dies kann bedingt durch eine notwendige Ausschreibung nur vom AN Bau durchgeführt werden. Eine Neuvergabe hätte auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen zur Absage der vorgesehenen Betren geführt und die Beantragung neuer Betren würde zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs sowie zu erheblichen Störungen im Fahrplan führen. Auch besteht die Gefahr, dass die Stütze ohne entsprechende Sicherungskonstruktion versagt, was zu erheblichen Mehrkosten führen würde.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: AvL 388: EÜ Vorhalle Herrichtung Toilette MKA532: Ausführung: Gleis 8 + 9 - OSE Kabel bauzeitlich umverlegen MKA539: KTB Sicherung 750 V Kabeltrasse km 10,5 - 10,6 MKA541: Bauleistung, Kabeltiefbau: Interimgskabeltrasse, br km 11,8-12,02 herstellen MKA571: EÜ Bahnhofstraße: Provisorisches Wetterdach - Flachdecke MKA573: Am Bahndamm Bph 3.1 - Herstellung und Rückbau einer provisorischen Bushaltestelle MKA578: Bahnhofstraße Bahnsteig - Stützkonstruktion der Bestandsstütze
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: STRABAG Rail GmbH
Registrierungsnummer: ef62c5ab-bf3a-4599-a00c-4dbfae22f753
Postanschrift: i-Park Tauberfranken 9
Stadt: Lauda-Königshofen
Postleitzahl: 97922
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a8a25b57-4eeb-44ff-af0e-098ef9073be1 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/01/2025 15:42:16 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 19367-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2025