5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Lemmchen
Stadt: Mainz-Mombach
Postleitzahl: 55120
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 03/05/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 008 403,36 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis Berufsbezeichnung Ingenieur/in, unternehmensbezogen
Beschreibung des Eignungskriteriums: MINDESTANFORDERUNG. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“ gemäß §§ 2 ff IngKaG Rh.-Pf. oder zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin / Architekt“ gemäß §§ 5 ff ArchG Rh.-Pf. berechtigt ist. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen benennt und dessen Qualifikation gemäß den vorstehenden Ausführungen mit dem Teilnahmeantrag nachweist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe: Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§123 ff GWB.
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ –, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe aus Artikel 5k der Verordnung EU 2022/576 (Nr. 833/2024 in der aktuellen Fassung) - Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/ Unternehmen/ Lieferanten.
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt. Hierzu ist die Eigenerklärung Russland-Sanktionen einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer Versicherungsbescheinigung. MINDESTANFORDERUNG: Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschäden über € 3.000.000,- und für Sach- und Vermögensschäden über € 5.000.000,- ausweisen. Die Mindest-Deckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung“ – zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen des Bewerbers, deren Projektsteuerungsanforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Bei Bewerbergemeinschaften müssen Referenzen nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein. MINDESTANFORDERUNGEN: 1. Für die Referenzleistungen müssen aus dem Leistungsbereich Projektsteuerung für Hochbauprojekte mindestens die Projektstufen 3 (Ausführungsvorbereitung) und 4 (Ausführung) und jeweils die wesentlichen Grundleistungen aus den Handlungsbereichen A bis D erbracht worden sein. 2. Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss ist die Fertigstellung der Projektstufe 4 (Ausführung). Sofern die Referenzleistungen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Projektstufe 4 (Ausführung) fortgeschritten sein. --- 3. Es müssen mindestens 2 Referenzleistungen eingereicht werden, deren Projektsteuerungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die vorstehenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1. und 2. erfüllen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahlkriterien
Beschreibung des Eignungskriteriums: Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: a) Anzahl der wertungsfähigen Referenzen: Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 3 bis 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte. b) Qualitative Projektmerkmale der Referenzen: Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der nachfolgenden qualitativen Projektmerkmale bewertet. Dabei wird jede Referenz gesondert gewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber eingereichten, wertungsfähigen Referenzen anhand der erzielten Gesamtsumme dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert. Für die Auswahlentscheidung werden für die Projektsteuerungsleistungen bis zu maximal 4 Punkte pro wertungsfähige Referenz für die nachfolgenden Projektmerkmale vergeben: >>> Größe: Die Kostenberechnung der Referenz beträgt für die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 + 400) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 ≥ 42,0 Mio. Euro brutto: 1 Punkt. >>> Bearbeitungsumfang: Bei der Referenz wurde auch die Projektstufe 5 (Projektabschluss) bearbeitet bzw. ist beauftragt: 1 Punkt. >>> Einstieg in einen laufenden Planungsprozess: Es handelt sich um eine Referenz, bei der die Leistungserbringung der Projektsteuerungsleistungen mit der Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) mit ggfs. Teilleistungen aus Projektstufe 2 (Planung) als Einstieg in einen laufenden Planungsprozess begonnen hat: 2 Punkte. --- Die Angaben zu den Referenzen sind vom Bewerber im Formblatt „Referenzleistung“ einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für jede Referenz ist ein gesondertes Formblatt zu verwenden. Fehlende Unterlagen und/oder Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert.-- Bei der Bewertung der Referenzen werden nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes zur Ermittlung der Wertungspunktzahl beim Auswahlkriterium „Qualitative Projektmerkmale der Referenzen“ gemäß lit b erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen, die auch bei der anschließenden Ermittlung der Gesamtwertungssumme aus den beiden Auswahlkriterien „Anzahl der wertungsfähigen Referenzen“ und Qualitative Projektmerkmale der Referenzen“ gemäß lit a und b fortgeschrieben wird.-- Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Summe aus lit a und b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung der vorgenannten Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Aktualität der Referenzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit derselben Aktualität aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Maßgebend für die Angebotswertung ist das verbindliche Honorarangebot im Rahmen der endgültigen Angebotsabgabe. Das Honorarangebot im Rahmen des Erst-Angebots ist nur indikativ. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektorganisation Maßgebend für die Angebotswertung sind die mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Wegen der weiteren Einzelheiten und auch zu den Unterkriterien wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept der Herangehensweise Maßgebend für die Angebotswertung sind die mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Termin- und Kostenkontrolle und -Steuerung Maßgebend für die Angebotswertung sind die mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Wegen der weiteren Einzelheiten und auch zu den Unterkriterien wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Datei „Zuschlagskriterien“ verwiesen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 06/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachfordern fehlender Teilnahmeantrags- oder Angebotsunterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Ergänzende Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen, insbesondere im Verfahrensbrief.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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