19447-2023 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 10/2023 13/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Postanschrift: Prinzregentenstraße 28
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Grundler, Stefan
E-Mail: zentralevergabestelle@stmwi.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung für ein Monitoring und die Evaluierung des EFRE IBW Programms Bayern 2021-2027
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SGR000006
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Operationelle Programm des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Bayern 2021-2027 (EFRE IBW Programm Bayern 2021 – 2027) wurde von der EU-Kommission am 1. Juni 2022 genehmigt.
Für das EFRE IBW Programm stehen EU-Mittel in Höhe von rund 577 Mio. Euro zur Verfügung, die durch nationale Mittel (öffentliche und private) kofinanziert werden. Insgesamt wird von einem Investitionsvolumen des Programms von rund 1,8 Mrd. Euro ausgegangen.
Die Förderperiode 2021 – 2027 hat am 1. Januar 2021 begonnen und umfasst tatsächlich getätigte Ausgaben bis zum 31. Dezember 2029.
Das EFRE IBW Programm besteht aus zwei Förderbereichen: Förderbereich 1 „Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ (sog. Priorität 1) mit insgesamt 6 Maßnahmen (Förderung der außeruniversitären
Forschungsinfrastruktur, Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in KMU, Förderung von überbetrieblichen Bildungszentren zur Fachkräftesicherung von KMU, Förderung von Investitionen von KMU, Förderung der Internationalisierung von KMU, Förderung von Beteiligungen an KMU) und Förderbereich 2 „Klima- und Umweltschutz“ (sog. Priorität 2) mit insgesamt 8 Maßnahmen (Energieeffizienz in staatlichen Infrastrukturen, Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen, Energieeffizienz in KMU, Bioökonomie-Produktionsanlagen, Hochwasserschutz und Hinweiskarte zu Georisiken, Sicherungsmaßnahmen gegen gravitative Massenbewegungen (Georisiken), Verbesserung der grünen Infrastruktur, Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten). Weiterführende Informationen sind der Zusammenfassung des EFRE IBW Programms (Link siehe unten) sowie dem EFRE IBW Programm in voller Länge (Link siehe unten) zu entnehmen.
Gemäß Verordnung (EU) 2021/1060 („Dach-Verordnung der EU-Strukturfonds“) unterliegt das EFRE IBW Programm einem Monitoring (insbesondere Art. 40 – 43) und muss evaluiert werden (Art. 44). Zur Unterstützung der EFRE-Verwaltungsbehörde (Referat 51 im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) sollen die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen an einen externen Dienstleister vergeben werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 811 671,32 EUR / höchstes Angebot: 1 069 721,40 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Operationelle Programm des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Bayern 2021-2027 (EFRE IBW Programm Bayern 2021 – 2027) wurde von der EU-Kommission am 1. Juni 2022 genehmigt.
Für das EFRE IBW Programm stehen EU-Mittel in Höhe von rund 577 Mio. Euro zur Verfügung, die durch nationale Mittel (öffentliche und private) kofinanziert werden. Insgesamt wird von einem Investitionsvolumen des Programms von rund 1,8 Mrd. Euro ausgegangen.
Die Förderperiode 2021 – 2027 hat am 1. Januar 2021 begonnen und umfasst tatsächlich getätigte Ausgaben bis zum 31. Dezember 2029.
Das EFRE IBW Programm besteht aus zwei Förderbereichen: Förderbereich 1 „Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ (sog. Priorität 1) mit insgesamt 6 Maßnahmen (Förderung der außeruniversitären For-schungsinfrastruktur, Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in KMU, Förderung von überbetrieblichen Bildungszentren zur Fachkräftesicherung von KMU, Förderung von Investitionen von KMU, Förderung der Internationalisierung von KMU, Förderung von Beteiligungen an KMU) und Förderbereich 2 „Klima- und Umweltschutz“ (sog. Priorität 2) mit insgesamt 8 Maßnahmen (Energieeffizienz in staatlichen Infrastrukturen, Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen, Energieeffizienz in KMU, Bioökonomie-Produktionsanlagen, Hochwasserschutz und Hinweiskarte zu Georisiken, Sicherungsmaßnahmen gegen gravitative Massenbewegungen (Georisiken), Verbesserung der grünen Infrastruktur, Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten). Weiterführende Informationen sind der Zusammenfassung des EFRE IBW Programms (Link siehe unten) sowie dem EFRE IBW Programm in voller Länge (Link siehe unten) zu entnehmen.
Gemäß Verordnung (EU) 2021/1060 („Dach-Verordnung der EU-Strukturfonds“) unterliegt das EFRE IBW Programm einem Monitoring (insbesondere Art. 40 – 43) und muss evaluiert werden (Art. 44). Zur Unterstützung der EFRE-Verwaltungsbehörde (Referat 51 im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) sollen die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen an einen externen Dienstleister vergeben werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung (zu 50 %) / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: b. Berufserfahrung der Projektmitarbeitenden im Bereich Monitoring von EFRE-Programmen (zu 20 %) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: c. Berufserfahrung der Projektmitarbeitenden im Bereich Evaluierung von EFRE-Programmen (zu 20 %) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: d. Berufserfahrung der Projektmitarbeitenden mit den Rahmenbedingungen der neuen EFRE-Förderperiode (zu 10%) / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen: Im Arbeitspaket „Optionale Leistungen“ gemäß Ziffer II.4. der Leistungsbeschreibung können bis zu 90 Beratertage in Auftrag gegeben werden. Es können zudem bis zu 4 Vor-Ort-Termine in München für bis zu 2 Personen anfallen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Technische Hilfe für das EFRE IBW Programm Bayern 2021 bis 2027
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-597058
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung für ein Monitoring und die Evaluierung des EFRE IBW Programms Bayern 2021-2027
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Prognos AG
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 811 671,32 EUR / höchstes Angebot: 1 069 721,40 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/01/2023