194587-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – Verwertung/Vermarktung von PPK
OJ S 56/2026 20/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
E-Mailinfo@a-lf.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus der kommunalen Sammlung, Gesamtmenge ca. 77.000 Mg/a
Kennung des Verfahrens32163ccb-9e0d-423a-ab72-7f56e97d0193
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Schwalm-Eder-Kreis (DE735)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenÜbergabe- bzw. Umschlageinrichtungen in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis mit Stadt Gießen, Landkreis und Stadt Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Lahn-Dill-Kreis (zusammen mit Stadt Wetzlar), Landkreis und Stadt Kassel.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann12
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können12
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenSiehe § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1, weitere Ausschlussgründe sind in § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1-10 genannt. § 123 GWB Abs. 2-5 finden ebenfalls Anwendung.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf im Auftrag der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda bzw. der Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-Eder GmbH (AVW GmbH, kommunaleigene GmbH)
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, Menge ca. 7.500 Mg/a (ALF), ca. 2.400 Mg/a (AVW). Abholung am Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf (Standort Siemensstraße 5, 35041 Marburg)
Interne KennungLOT-0001 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Marburg-Biedenkopf (DE724)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstelle in Marburg und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 1 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote13/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin13/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
5.1.
LosLOT-0002
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Schwalm-Eder-Kreis im Auftrag der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda bzw. der Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-Eder GmbH (AVW GmbH, kommunaleigene GmbH)
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Schwalm-Eder-Kreis , Menge ca. 6.000 Mg/a (ALF), ca. 2.000 Mg/a (AVW). Abholung am Entsorgungszentrum Schwalm-Eder Industriegebiet Tannenhöhe, 34590 Wabern
Interne KennungLOT-0002 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Schwalm-Eder-Kreis (DE735)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstelle in Wabern und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 2 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
5.1.
LosLOT-0003
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Gießen im Auftrag des Eigenbetriebs Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis und der Stadt Gießen , Menge ca. 8.500 Mg/a. Abholung an einer Umschlagstelle, die im Umkreis von 10 km – gemessen als Straßen-km – Entfernung vom Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises (Lahnstr. 220, Gießen) liegt.
Interne KennungLOT-0003 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Gießen, Landkreis (DE721)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstelle in Gießen / Landkreis Gießen und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 3 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetEigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen
5.1.
LosLOT-0004
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Fulda im Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landreis Fulda
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Fulda, Menge ca. 7.000 Mg/a. Abholung an einer Umschlagstelle des mit der Einsammlung des PPK Beauftragten am Standort der Knettenbrech & Gurdulic Entsorgung GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 25, 36041 Fulda bis 31.12.2027. Aufgrund des Auslaufens des Sammelvertrags am 31.12.2027 erfolgt der Umschlag ab dem 01.01.2028 dann ggf. von einer Abhol- bzw. Umschlagstelle, die max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen ist und im Zweckverbandsgebiet oder im Gebiet der Stadt Fulda liegt. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Zweckverbandsgebiet oder Stadtgebiet von Fulda.
Interne KennungLOT-0004 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Fulda (DE732)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstelle in Fulda / Landkreis Fulda und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 4 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetZweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda
5.1.
LosLOT-0005
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg im Auftrag des Landkreises Waldeck-Frankenberg
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, Menge ca. 5.400 Mg/a. Abholung an den vom AG benannten Umschlagstellen: Lobbe Entsorgung, Auf der Hellbecke 2, 34414 Warburg Lobbe Entsorgung, Chattenstr. 13, 34537 Bad Wildungen BBL GmbH, Sachsenberger Str. 35, 35104 Lichtenfels Ggf. erfolgt die Abholung an einem vom AG benannten Ort, der max. 15 km von der Stadtgrenze von 34497 Korbach entfernt oder im Stadtgebiet von Korbach gelegen ist. Der Standort liegt max. 10 km – gemessen als Straßenkilometer – von der nächsten Bundesstraße entfernt.
Interne KennungLOT-0005 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Waldeck-Frankenberg (DE736)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstellen im Landkreis Waldeck-Frankenberg und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 5 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Waldeck-Frankenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetLandkreis Waldeck-Frankenberg
5.1.
LosLOT-0006
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Auftrag des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Menge ca. 5.000 Mg/a. Abholung an der Umschlagstelle des MZV in Bebra, Philipp-Reis-Straße 12 sowie einer Umschlagstelle, die im Landkreis, max. 18 km (gemessen als Straßen-km) von der nächstgelegenen Autobahnabfahrt im Landkreis liegt.
Interne KennungLOT-0006 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hersfeld-Rotenburg (DE733)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstelle in Gießen / Landkreis Gießen und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 6 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAbfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetAbfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)
5.1.
LosLOT-0007
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Werra-Meißner-Kreis im Auftrag des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Keis (ZVA WMK)
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Werra-Meißner-Kreis, Menge ca. 4.000 Mg/a. Abholung an einer Umschlagstelle, entweder auf der Entsorgungsanlage „Am Breitenberg 1“, 37290 Meißner-Weidenhausen oder einer im Stadtgebiet der Stadt Eschwege oder max. 10 km – gemessen als Straßenkilometer – ab Stadtgrenze Eschwege entfernt liegt.
Interne KennungLOT-0007 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Werra-Meißner-Kreis (DE737)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstelle im Werra-Meißner-Kreis und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 7 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis (ZVA)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetZweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis (ZVA)
5.1.
LosLOT-0008
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Lahn-Dill-Kreis (ohne Stadt Wetzlar) im Auftrag des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises (AWLD)
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Lahn-Dill-Kreis (ohne Stadt Wetzlar), Menge ca. 6.000 Mg/a. Abholung an der Umschlagstelle des AWLD. auf dem Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, Am Grauen Stein, 35614 Aßlar-Bechlingen
Interne KennungLOT-0008 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Lahn-Dill-Kreis (DE722)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstelle des AWLD und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 8 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetEigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD)
5.1.
LosLOT-0009
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Gießen im Auftrag des Eigenbetriebs Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Wetzlar, Menge ca. 1.900 Mg/a. Abholung an der Umschlagstelle des AWLD. auf dem Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, Am Grauen Stein, 35614 Aßlar-Bechlingen
Interne KennungLOT-0009 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Lahn-Dill-Kreis (DE722)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstelle des AWLD (siehe Los 8) und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 9 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtreinigung Wetzlar
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetStadtreinigung Wetzlar
5.1.
LosLOT-0010
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Kassel im Auftrag des Eigenbetriebs Abfallentsorgung Landkreis Kassel und Verwertung/Vermarktung von PPK im Auftrag KEG Kasseler Entsorgungsgesellschaft mbH (kommunale GmbH)
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis, Menge ca. 10.000 Mg/a, ca. 600 Mg/a der KEG. Gestellung einer oder mehrerer Umschlagstellen zur Annahme des PPK, die sich in den folgenden Bereichen finden müssen: Die Übernahmestelle(n) muss/müssen sich aus Gründen der Beibehaltung der bestehenden Abfuhr-logistik zwingend in folgendem räumlichem Bereich befinden: • Innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel und/oder • außerhalb des Gebietes der Stadt Kassel, jedoch innerhalb eines Abstandes von maximal 2 Kilometer Luftlinie von der Stadtgrenze der Stadt Kassel und/oder • in einem "Korridor" von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/B 83 von Kassel bis Hofgeismar und innerhalb der Stadtgrenze Hofgeismars und/oder • in einem "Korridor" von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/L3203 von Kassel bis zum Entsorgungszentrum Lohfelden und/oder • in einem Radius von maximal 2 Kilometern Luftlinie um die Entsorgungszentren Kirschenplanta-ge Hofgeismar und/oder Entsorgungszentrum Lohfelden.
Interne KennungLOT-0010 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kassel, Landkreis (DE734)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenÜbergabe bzw. Umschlagstelle und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 10 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAbfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetAbfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
5.1.
LosLOT-0011
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Fulda im Auftrag der Stadt Fulda
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Fulda, Menge ca. 3.200 Mg/a. Abholung an einer Umschlagstelle des mit der Einsammlung des PPK Beauftragten am Standort der PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG, Liebigstraße 3, 36041 Fulda bis 31.12.2027. Aufgrund des Auslaufens des Sammelvertrags am 31.12.2027 erfolgt der Umschlag ab dem 01.01.2028 dann ggf. von einer Abhol- bzw. Umschlagstelle, die max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen ist und im Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegt. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Zweckverbandsgebiet oder Stadtgebiet von Fulda.
Interne KennungLOT-0011 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Fulda (DE732)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstelle in Stadt oder Landkreis Fulda und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 11 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMagistrat der Stadt Fulda
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetMagistrat der Stadt Fulda
5.1.
LosLOT-0012
TitelVerwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Kassel im Auftrag des Eigenbetriebs Stadtreiniger Kassel
BeschreibungVerwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Kassel , Menge ca. 7.200 Mg/a. Abholung des verpressten PPK an den vom AG benannten Umschlagstellen sicher. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlage waren dies: Karl-Heinz Backmeyer GmbH & Co. KG, Königinhofstr. 97, 34123 Kassel Heinrich Räder GmbH, Yorkstraße 6-12, 34123 Kassel Trillhof Handelsges. mbH, Holländische Str. 213, 34127 Kassel
Interne KennungLOT-0012 PPK26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenUmschlagstelle in Kassel und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungEinseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E86191655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSiehe BVB Los 12 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminsentfällt
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDie Stadtreiniger Kassel -Eigenbetrieb
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitetDie Stadtreiniger Kassel -Eigenbetrieb
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAbfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00009892
PostanschriftIndustriegebiet Tannenhöhe
StadtWabern
Postleitzahl34590
Land, Gliederung (NUTS)Schwalm-Eder-Kreis (DE735)
LandDeutschland
E-Mailinfo@a-lf.de
Telefon+49 5683-999012
Internetadressehttps://www.a-lf.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungEigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen
Registrierungsnummer093901920
StadtGießen
Postleitzahl35396
Land, Gliederung (NUTS)Gießen, Landkreis (DE721)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungZweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda
Registrierungsnummer066160067850
StadtFulda
Postleitzahl36037
Land, Gliederung (NUTS)Fulda (DE732)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungAbfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)
Registrierungsnummer06621923714
StadtBad Hersfeld
Postleitzahl36251
Land, Gliederung (NUTS)Hersfeld-Rotenburg (DE733)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungLandkreis Waldeck-Frankenberg
Registrierungsnummer056319541745
StadtKorbach
Postleitzahl34497
Land, Gliederung (NUTS)Waldeck-Frankenberg (DE736)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungZweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis (ZVA)
Registrierungsnummer05657989518
StadtMeißner
Postleitzahl37290
Land, Gliederung (NUTS)Werra-Meißner-Kreis (DE737)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungEigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD)
Registrierungsnummer064414071823
PostanschriftKarl-Kellner-Ring 47-49
StadtWetzlar
Postleitzahl35576
Land, Gliederung (NUTS)Lahn-Dill-Kreis (DE722)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0008
Offizielle BezeichnungStadtreinigung Wetzlar
Registrierungsnummer06441997000
PostanschriftAltenberger Straße 63
StadtWetzlar
Postleitzahl35576
Land, Gliederung (NUTS)Lahn-Dill-Kreis (DE722)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0009
Offizielle BezeichnungAbfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
Registrierungsnummer056199797931
PostanschriftWilhelmshöher Allee 19 - 21
StadtKassel
Postleitzahl34117
Land, Gliederung (NUTS)Kassel, Landkreis (DE734)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0010
Offizielle BezeichnungMagistrat der Stadt Fulda
Registrierungsnummer06611021783
PostanschriftHeinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9
StadtFulda
Postleitzahl36037
Land, Gliederung (NUTS)Fulda (DE732)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0011
Offizielle BezeichnungDie Stadtreiniger Kassel -Eigenbetrieb
Registrierungsnummer05615003450
PostanschriftAm Lossewerk 15
StadtKassel
Postleitzahl34123
Land, Gliederung (NUTS)Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0012
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer06151126348
AbteilungVergabekammer
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151126348
Fax+49 6151126834
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0013
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung46c57809-758a-465e-9003-8b373ff553a5-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungDie angegebene Frist 10.04.26 bezüglich Angebotsöffnung (Nr. 5.1.12 in jedem Los) ist bezogen auf Los 2-12 falsch wiedergegeben.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0002
AbschnittskennungLOT-0003
AbschnittskennungLOT-0004
AbschnittskennungLOT-0005
AbschnittskennungLOT-0006
AbschnittskennungLOT-0007
AbschnittskennungLOT-0008
AbschnittskennungLOT-0009
AbschnittskennungLOT-0010
AbschnittskennungORG-0011
AbschnittskennungLOT-0012
Beschreibung der ÄnderungenNr. 5.1.12 Falsch ist der 10.04.26 Richtig ist der 13.04.26
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0009
Beschreibung der ÄnderungenNr. 5.1, Titel Falsch ist: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Gießen im Auftrag des Eigenbetriebs Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen Richtig ist: Verwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Wetzlar im Auftrag des Eigenbetriebs der Stadt Wetzlar
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungef37e890-f2c4-4377-b366-26ed5b9bf924  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/03/2026 09:29:26 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung194587-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe56/2026
Datum der Veröffentlichung20/03/2026