194934-2026 - Ergebnis
Deutschland – Künstlerische Dienstleistungen – Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
OJ S 56/2026 20/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSPRIND GmbH
E-Mailinfo@sprind.org
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
BeschreibungDie SPRIND GmbH (SPRIND) hat im Jahr 2024 einen Rahmenvertrag über Kommunikations- und Marketingleistungen mit der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG geschlossen (siehe Vorankündigung OJ S 207/2024, 644182-2024 vom 23.10.2024). Der Vertrag deckt inhaltlich sämtliche für SPRIND erforderlichen Leistungen im Bereich Markenführung, Kampagnenentwicklung, Content-Produktion sowie begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen ab. Der Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, sieht eine Höchstmenge vor. Aufgrund neuer Aufgaben der SPRIND im Zusammenhang mit der im Jahr 2025 gestarteten Initiative "Next Frontier AI" ist ein zusätzlicher Leistungsumfang erforderlich geworden, der über die ursprünglich angenommene Bedarfsmengenplanung hinausgeht. Die Höchstmenge des Rahmenvertrags wurde daher einmalig um 50 % erhöht. Der Vertragsgegenstand selbst - Kommunikations- und Marketingleistungen - bleibt unverändert. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war die Initiative "Next Frontier AI" weder konzipiert noch absehbar. Diese Initiative wurde erst im Herbst 2025 als strategische Antwort auf die sich rasant verändernde geopolitische und technologische Lage im Bereich der Künstlichen Intelligenz entwickelt.
Kennung des Verfahrens05ac73fe-fb12-44fe-9927-bbdbac739722
Interne KennungEIN-541
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des VerfahrensEs handelt sich vorliegend um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92312000 Künstlerische Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4D9LM00S# Es handelt sich um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB. Die Angabe des Höchstwertes würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Aus diesem Grund wurde unter Angaben zur Rahmenvereinbarung "entfällt" angegeben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
BeschreibungDie SPRIND GmbH (SPRIND) hat im Jahr 2024 einen Rahmenvertrag über Kommunikations- und Marketingleistungen mit der Meiré und Meiré GmbH und Co. KG geschlossen (siehe Vorankündigung OJ S 207/2024, 644182-2024 vom 23.10.2024). Der Vertrag deckt inhaltlich sämtliche für SPRIND erforderlichen Leistungen im Bereich Markenführung, Kampagnenentwicklung, Content-Produktion sowie begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen ab. Der Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, sieht eine Höchstmenge vor. Aufgrund neuer Aufgaben der SPRIND im Zusammenhang mit der im Jahr 2025 gestarteten Initiative "Next Frontier AI" ist ein zusätzlicher Leistungsumfang erforderlich geworden, der über die ursprünglich angenommene Bedarfsmengenplanung hinausgeht. Die Höchstmenge des Rahmenvertrags wurde daher einmalig um 50 % erhöht. Der Vertragsgegenstand selbst - Kommunikations- und Marketingleistungen - bleibt unverändert. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war die Initiative "Next Frontier AI" weder konzipiert noch absehbar. Diese Initiative wurde erst im Herbst 2025 als strategische Antwort auf die sich rasant verändernde geopolitische und technologische Lage im Bereich der Künstlichen Intelligenz entwickelt.
Interne KennungEIN-541
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92312000 Künstlerische Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie SPRIND GmbH hat die einseitige Option, die Vertragslaufzet bis zum 05.12.2028 zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt somit 4 Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Angabe zur Vertragslaufzeit bezieht sich auf die laufende Vertragslaufzeit (06.12.2024 - 05.12.2026). Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Veröffentlichung des Höchst- und Schätzwertes würde den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten
BeschreibungDas Angebot ist wirtschaftlich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannEs erfolgte keine Bewertung anhand eines Zuschlagskriteriums, da es sich um eine Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB handelt. .
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 135 Abs. 1 und Abs. 2 GWB verwiesen: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSPRIND GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Auftragswerts würden den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden. Da aus technischen Gründen ein Wert unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." anzugeben ist, wurde "1,00" EUR eingetragen.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Sonstige BegründungEs handelt sich um eine nicht wesentliche Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Nach dieser Bestimmung ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die Notwendigkeit zur Auftragserweiterung ergibt sich aus Umständen, die die SPRIND im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht bei Vergabe des Rahmenvertrags im April 2024 nicht vorhersehen konnte: a) Geopolitische und technologische Entwicklung Die Dynamik im Bereich Frontier AI hat sich seit 2024 dramatisch beschleunigt. Die Marktdominanz US-amerikanischer Hyperscaler (OpenAI, Anthropic, Google DeepMind, Meta AI u. a.) hat sich weiter verfestigt. Die strategische Notwendigkeit, europäische technologische Souveränität im Bereich von "Foundation Modellen" und "Frontier AI" aufzubauen, wurde erst im Laufe des Jahres 2025 auf Bundesebene als prioritäres Handlungsfeld identifiziert - siehe Koalitionsvertrag. b) Neuartigkeit und Umfang der Initiative "Next Frontier AI" "Next Frontier AI" ist eine auf 5-7 Jahre angelegte strategische Initiative, die in ihrer Dimension, Zielsetzung und operativen Komplexität ohne Präzedenz bei der SPRIND ist. Die Initiative zielt darauf ab, bis zu drei eigenständige AI-Labs in Europa aufzubauen und hierfür hochqualifizierte Talente aus dem internationalen Frontier-AI-Ökosystem zu gewinnen. Diese Aufgabe benötigt Unterstützung von - unter anderem - der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG. Es handelt sich somit Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können. Der Gesamtcharakter des Auftrags - Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen für die SPRIND - bleibt durch die Erweiterung unverändert. Es handelt sich weiterhin um Leistungen im Bereich strategische Kommunikation, Kampagnenentwicklung, Content-Erstellung und Markenführung. Die Erweiterung betrifft lediglich den quantitativen Umfang, nicht die Art der Leistungen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMeiré und Meiré GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsEIN-541
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Wert des bezuschlagten Angebotes wurde nicht veröffentlicht, da diese Angabe berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde, weil es sich hierbei um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt. Aus technischen Gründen wurde unter Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt. "1,00 EUR" angegeben,
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Wert des bezuschlagten Angebotes wurde nicht veröffentlicht, da diese Angabe berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde, weil es sich hierbei um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt. Aus technischen Gründen wurde unter Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt. "1,00 EUR" angegeben,
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsEIN-541
TitelRahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Datum der Auswahl des Gewinners27/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses13/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungSPRIND GmbH
RegistrierungsnummerHRB 36977
PostanschriftLagerhofstr. 4
StadtLeipzig
Postleitzahl04013
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailinfo@sprind.org
Telefon+49 30 208 88 1693
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungMeiré und Meiré GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRA 32126
StadtKöln
Postleitzahl50825
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungae2efbd5-6be9-4a53-8df8-673d07301106  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/03/2026 17:03:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung194934-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe56/2026
Datum der Veröffentlichung20/03/2026