Zusätzliche Angaben
1. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand können bis spätestens zum 26.2.2021 um 12.00 Uhr über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden.
Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Bieter sind eigenständig dafür verantwortlich, sich im Kommunikationsbereich über gegebene Antworten und Hinweise des Auftraggebers zu informieren.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber eine Abfrage gemäß § 12 BbgVergG über Eintragungen in der Sperrliste und gemäß § 19 Mindestlohngesetz ein Gewerbezentralregisterauszug anfordern wird.
Die Vordrucke V014_Nachunternehmererklärung und V015_Nachunternehmervereinbarung BbVergG (falls zutreffend) müssen erst nach Aufforderung des Auftraggebers eingereicht werden, außer im Fall der Eignungsleihe, insbesondere wenn dadurch die fehlenden Eignungen des Bieters insoweit ergänzt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDQRECP