195031-2021 - ErgebnisDeutschland-Starnberg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 76/2021 20/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AWISTA Starnberg KU
Postanschrift: Moosstraße 5
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: sarah.tschachtli@awista-starnberg.de
Telefon: +49 81512726400
Fax: +49 81512726378400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awista-starnberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für AWISTA-Starnberg KU ab 1.7.2021
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Sammlung, Transport und Entsorgung von Alttextilien (Los1) und E-Schrott SG 4 + 5 (Los 2).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1: Entsorgungsdienstleistung Alttextilien
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst im Überblick
— die Leerung und Erfassung des Inhalts der vom Auftraggeber gestellten Depotcontainer zur gemeinsamen Erfassung von Alttextilien. Die Depotcontainer stehen an den Wertstoffinseln und auf den Wertstoffhöfen des Landkreis Starnberg;
— den Transport der Alttextilien zur Wiederverwendung oder zur weiteren Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen einschließlich etwaiger Sortier- und Umschlagleistungen;
— die Wiederverwendung und/oder die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der erfassten Alttextilien (inkl. aller Störstoffe). Nicht zum Leistungsumfang gehört neben der Gestellung der Erfassungscontainer und deren Bewirtschaftung, der Betrieb der Wertstoffhöfe sowie der Wertstoffinseln, welcher vom Auftraggeber sichergestellt wird. Leistungsbeginn ist der 1.7.2021.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Mitarbeiterentlohung 20 %, Fahrzeugtechnik 10 %, Entfernung Sortieranlage 10 % / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2: Entsorgungsdienstleistung E-Schrott /SG 4+5
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Leistungsspektrum umfasst:
— die Gestellung von Abroll- bzw. Absetzcontainern sowie Gitterboxen und 120 l Spannringfässern für die Erfassung von gemeinsam erfassten EAG der Sammelgruppen gem. § 2 Abs. 1 ElektroG (nachfolgend SG) 4 und 5 i.S.v. § 14 Abs. 1 ElektroG an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers,
— die Übernahme der an den Wertstoffhöfen gesammelten EAG der SG 4 (einschließlich Elektrospeicherheizgeräten (ESH) und 5,
— den Transport der übernommenen EAG (SG 4 und 5) zu der vom Auftragnehmer zu benennenden Erstbehandlungsanlage einschließlich unverzüglicher Verwiegung,
— die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der EAG der SG 4 und 5 in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und benannten Anlagen, Die vom Auftragnehmer vorgesehene Erstbehandlungsanlage für die Behandlung der EAG der SG 4 und 5, muss sich nicht zwingend im Gebiet des Auftraggebers befinden. Allein für die Haushaltsgroßgeräte (SG 4) und Haushaltskleingeräte (SG 5) hat der Auftraggeber die sog. Eigenvermarktung der Altgeräte nach § 14 Abs. 5 ElektroG angezeigt, so dass ihm hierfür die Entsorgungsverantwortung obliegt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er diese Anzeige weiterhin stellt. Nicht vom Auftrag erfasst sind
— der Betrieb der Wertstoffhöfe, welcher vom Auftraggeber sichergestellt wird,
— die Gestellung der Behälter zur Erfassung der Altgeräte der SG 1 bis 3 und 6 sowie Sammlung, Transport und Verwertung dieser SG. Leistungsbeginn ist 1.7.2021.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Mitarbeiterentlohung 20 %, klimaneutrale Abfuhr 10 %, Entfernung Erstbehandlungsanlage 10 % / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 023-055948
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1: Entsorgungsdienstleistung Alttextilien
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: TopTEX Textilverwertungs GmbH
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2: Entsorgungsdienstleistung E-Schrott /SG 4+5
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4: Auf die Angaben wurde gem. § 5 Abs. (2) sowie § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/04/2021