Beschreibung der Beschaffung
Projektziel: Ziel des funktionalen Anbaus an das bestehende Schulgebäude an der Josef-Moufang-Schule ist in qualitativer Hinsicht, ein ökologisches Gebäude zu errichten, das unter anderem auch bei der zunehmenden Sommerhitze ohne Installation einer Klimaanlage eine angenehme Lernatmosphäre (für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sind gem. Arbeitsstättenverordnung i. V. m. den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) hier Punkt 4.3 und 4.3 geeignete Sonnenschutzmaßnahmen bei Raumtemperaturen über 26 Grad Celsius zu treffen) bietet. Weiterhin sollen die Bewirtschaftungskosten insbesondere mit den Kostentreibern Reinigung, Hausmeisterdienste, Wärme, Strom, Instandhaltung (Berücksichtigung von eventuellen Vandalismusschäden durch Schulbetrieb) und Wartung über den Lebenszyklus des Gebäudes (Errichtungsphase, Nutzungsphase: 50 Jahre, Verwertungsphase) verringert bzw. auf das Notwendigste minimiert werden. Bei der Planung und Ausführung des Projekts ist stets die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Hierfür sind Generalplanerleistungen für folgende Planungsleistungen zu erbringen:
— Architektenleistungen für Gebäude gem. Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume (hier: Gebäude), nach § 33 ff. HOAI 2013,
— Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 410, 420, 430, 440, 450, 460 und 480 inkl. der jeweils dazugehörigen KG 540 gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, nach § 53 ff. HOAI 2013,
— Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1: Tragwerksplanung, nach § 49 ff. HOAI 2013,
— Beratungsleistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI 2013: Beratungsleistung, Ziffer 1.2 Bauphysik für 1.2.3 Wärmeschutz und Energiebilanzierung, 1.2.4 Bauakustik (Schallschutz) und 1.2.5 Raumakustik,
— Leistungen nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) nach dem AHO-Heft Nr. 15 (Stand 2011),
— Leistungen für Brandschutz nach dem AHO-Heft Nr. 17 (Stand 2015). Es ist geplant, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 bzw. der Planung der Ausführung (Stufe A) sowie nach Klärung aller baurechtlichen Belange (spätestens 2 Monate nach dem Erhalt der Baugenehmigung), die der Leistungsphasen 5-9 bzw. der Ausführung des Bauvorhabens (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufe B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der als Anlage 02 beigefügten Leistungsbeschreibung.