196275-2022 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Kundenbefragung
OJ S 73/2022 13/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verband Region Stuttgart
Postanschrift: Kronenstr. 25
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@region-stuttgart.org
Telefon: +49 711/22759-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.region-stuttgart.org
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträger ÖPNV, SPNV, Eisenbahndienste, Busdienste, Regionalplanung, Wirtschafts-/Tourismusförderung nach dem Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart (GVRS)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Durchführung einer Befragung von Einsteigern in öffentliche Verkehrsmittel an Schienenhaltestellen der Region Stuttgart und einer Zustandserfassung für die Einrichtungen des intermodalen Umstiegs
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79342310 Kundenbefragung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Befragung von Fahrgästen im ÖPNV,
Erhebung von Haltestelleneinrichtungen im ÖPNV
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 280 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71510000 Standortbegehung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung: Umkreis Landeshauptstadt Stuttgart/ Region Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Verband Region Stuttgart koordiniert und fördert den intermodalen Umstieg mit einem Schwerpunkt auf den Stationen der S-Bahn, für die er Aufgabenträger ist. Er verfolgt seit 2016 ein Programm zur Förderung von Mobilitätsangeboten an den Bahnstationen. Mit Fördermitteln aus dem RegioWIN-Programm (Mittel des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 ergänzt um Landesmittel) konnten in Zusammenarbeit mit Kommunen sowie dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart 13 Schienenhaltestellen zu regionalen Mobilitätspunkten ausgebaut werden. Dazu wurden die Angebote an den Bahnhöfen um Verleihsysteme, gesicherte Fahrradabstellanlagen, Lademöglichkeiten und erweiterte Informationsangebote ergänzt. Mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand sollen die Grundlagen für zukünftige Aufgaben bei der Attraktivierung der Stationen und planerische Eckwerte erhoben werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzeption der Erhebungsmethode und Umsetzungsplan mit Angaben zur Rekrutierung und Einsatz von Personal / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der Vergleichbarkeit zur vorangegangenen Untersuchung und methodischer Ansatz zur Ergebnisauswertung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungspool in vergleichbaren Projekten / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung bei der Entwicklung von Datenbanken zur Erfassung von Umstiegsanlagen an Haltestellen des ÖPNV / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Ergebnisaufbereitung und Präsentation / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich das einseitige Recht vor, weitere Stationen nachzubenennen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: RegioWIN 721939
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 028-071883
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ipsos GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 280 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr von der Vergabekammer aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/04/2022