197262-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen – Auftragsänderung 3: Wiederaufbau Schulzentrum Bühnenkonstruktion ZFT
OJ S 57/2026 23/03/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Schleiden
E-Mailvergabe@schleiden.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAuftragsänderung 3: Wiederaufbau Schulzentrum Bühnenkonstruktion ZFT
BeschreibungAufgrund des Hochwassers 2021 und der damit verbundenen Neugestaltung der Zweifachturnhalle wird die Bühnenkonstruktion in der Zweifachturnhalle benötigt. Bei dem Nachtrag handelt es sich um eone benötigte Treppe im Nebenraum der Turnhalle.
Kennung des Verfahrens98400698-0f52-450c-94ea-ab721c8ee048
Interne Kennung2025_4011_SLE_B_08.424.01_O_WAP056
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45212320 Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen, 45212322 Bau von Theatern
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Mühlenberg 1-3  
StadtSchleiden
Postleitzahl53937
Land, Gliederung (NUTS)Euskirchen (DEA28)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYWB7# Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAuftragsänderung 3: Wiederaufbau Schulzentrum Bühnenkonstruktion ZFT
BeschreibungEs werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Die Angebotsfrist endet am 28.04.2025, die Bindefrist endet am 27.06.2025. Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das jeweils einschlägige Formblatt der Stadtverwaltung zu verwenden und zwar für die Mängelansprüchebürgschaft.
Interne Kennung2025_4011_SLE_B_08.424.01_O_WAP056
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45212320 Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen, 45212322 Bau von Theatern
Optionen
Beschreibung der OptionenJa, im Rahmen von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Mühlenberg 1-3  
StadtSchleiden
Postleitzahl53937
Land, Gliederung (NUTS)Euskirchen (DEA28)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns25/07/2025
Enddatum der Laufzeit29/09/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Schleiden
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge95 968,05 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKrause Bühnentechnik
Angebot
Kennung des Angebots2025_4011_SLE_B_08.424.01_O_WAP056
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots93 689,95 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2025_4011_SLE_B_08.424.01_O_WAP056
TitelWiederaufbau Schulzentrum Bühnenkonstruktion ZFT
Datum der Auswahl des Gewinners19/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses22/05/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachungb981afd8-61c3-4387-a990-012ddf228a69-01
Identifikator des geänderten Vertrags2025_4011_SLE_B_08.424.01_O_WAP056
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungDie Firma Krause Bühnentechnik hat die europaweite Auschreibung gewonnen. Ein Wechsel des Bieters ist aufgrund von technischen und gewährleistungs Gründen nicht möglich. Es hätten sich nicht definierbare Schnittstellen ergeben. Zuzdem wäre in Hinsicht auf die Baukosten sowie die Bauzeit mit einer nicht wirtschaftlichen Erhöhung zu rechnen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenDie Firma Krause Bühnentechnik hat den Zuschlag für die Errichtung einer herausklappbaren Bühne in der Zweifachturnhalle am Schulzentrum Schleiden erhalten. Nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, ist vor Ort ein Schnittstellenproblem zwischen Anprallschutz und Klappbühne aufgetreten. Dieses Schnittstelle war vorher nicht ersichtlich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Schleiden
Registrierungsnummer053660036036-31001-86
PostanschriftBlankenheimer Straße 2
StadtSchleiden
Postleitzahl53937
Land, Gliederung (NUTS)Euskirchen (DEA28)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@schleiden.de
Telefon02445-89411
Fax02445-89111
Internetadressehttps://www.schleiden.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailvkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 0221-147-2120
Fax+49 0221-147-2889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungKrause Bühnentechnik
RegistrierungsnummerDE287339115
PostanschriftOelkinghauser Str. 6-8
StadtEnnepetal
Postleitzahl58256
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
E-Mailkontakt@krause-buehnenbau.de
Telefon023338695230
Internetadressehttps://krause-buehnenbau.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2b65ac8f-192f-4f42-a97a-779f86ce7534  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/03/2026 16:52:33 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung197262-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe57/2026
Datum der Veröffentlichung23/03/2026