Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1. in rechtlicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und in finanzieller Hinsicht in der Lage sein seine Verbindlichkeiten zu erfüllen.
1a. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen.
1b. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
1c. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
1d Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
1e. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1f. Erklärung, des Unternehmens, dass in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR auferlegt wurde.
2. über eine ausreichende Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verfügen.
2a. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2b. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
2c. Angabe der mittleren Gesamtumsätze (netto in Euro), der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2d. Angabe der mittleren Umsätze (netto in EUR), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3a. Mehrjährige Erfahrung in der Produktion und Service von Stadt-Niederflurbussen gemäß den VDV-Empfehlungen mit Elektroantrieb und/oder mit Dieselmotoren gem. Euro 6 Standard mit Hybridmodul.
Referenzliste über abgewickelte Aufträge mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartnern bei diesen Auftraggebern.
Bei ausschl. Angabe von Referenzen mit Dieselmotoren, sind die aktuellen Erfahrungen/Leistungen in der Produktion von Elektrobussen detailliert darzustellen.
3b. Angabe der mittleren Anzahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
3c. Qualitätssicherung nach ISO EN 9001 oder vergleichbar mit entsprechenden Zertifikaten.
3d. Nachweis über die Durchführung von systematischer Beobachtung, Aufzeichnung und Analyse aufgetretener Mängel an ausgelieferten Fahrzeugen sowie notwendiger Nachbesserungsaktionen zur Behebung gefährlicher Mängel.
3e. Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber in den Produktionsstätten der Bewerber (Produktionsstätten- und Fahrzeugkontrolle).
3f. Erklärungen/Angaben des Unternehmens zu den Themen „Nachhaltigkeit“, „Umweltschutz“, „Recyclingstrategie“, „Compliance“, Entsorgungskonzept u. a.;
3g. Der Auftragnehmer hat in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen, dass alle Komponenten den gültigen EU-Richtlinien unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Menschenrechte entsprechen.
3h. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.