197551-2020 - WettbewerbDeutschland-München: Elektrobusse
OJ S 83/2020 28/04/2020
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Fahrzeuge und Ersatzteile
E-Mail: falk.helga@swm.de
Telefon: +49 8923614829
Fax: +49 892361704829
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik/bekanntmachungen.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik/bekanntmachungen.html
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Niederflur-Gelenk-Elektrobusse mit 4 Türen (konduktive Ladung über Combo 2/CCS) mit einer Mindest-Reichweite von 200 km; Niederflur-Solo-Elektrobusse mit 3 Türen (konduktive Ladung über Combo 2/CCS) mit einer Mindest-Reichweite von 200 km
Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SFR-200416-004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144910 Elektrobusse
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Niederflur-Gelenk-Elektrobusse mit 4 Türen (konduktive Ladung über Combo 2/CCS) mit einer Mindest-Reichweite von 200 km.
Niederflur-Solo-Elektrobusse mit 3 Türen (konduktive Ladung über Combo 2/CCS) mit einer Mindest-Reichweite von 200 km.
Anforderungen an die Fahrzeuge:
— Die Batterielebensdauer soll bei täglicher Nutzung von 200 Kilometer mindestens 6 Jahre betragen und die geforderte Reichweite in dieser Zeit erfüllen (im Winter mit Zusatzheizung);
— Bei Tausch der Traktionsbatterien nach frühestens 6 Jahren muss eine Ersetzung der Batterie der nächsten Generation (sofern verfügbar) möglich sein;
— Minimale Ladeleistung 80kW;
— Ladedauer darf 5,5 Stunden nicht überschreiten (inklusive Vorkonditionierung);
— Dieselzusatzheizung geeignet für GTL oder optional andere biologische flüssige Brennstoffe;
— Lademöglichkeit durch CCS-Combo 2 Stecker über die Radkästen Vorderachse links und rechts;
— Die DIN 15118 in der Kommunikation zwischen Ladesäule und Elektrobus ist umzusetzen. Die Umsetzung der VDV-Schrift 261 zur Backend Kommunikation während des Ladevorganges muss zum Lieferzeitpunkt umgesetzt sein;
— Hersteller muss sicherstellen, dass die FMS-Schnittstelle für das Betriebshofmanagement auslesbar ist;
— Hersteller muss sicherstellen, dass die Ladung durch die Ladeinfrastruktur von Ekoenergetyka freigegeben ist;
— Abbiegeassistenzsysteme;
— Mindestens eine innovative Komponente ist, bei einer Ausschreibung, anzubieten (z. B. Leichtbauweise oder Spiegelersatzsysteme);
— Eine Klimaanlage als Wärmepumpe ist in ausreichender Dimensionierung vorzusehen. Sofern möglich, sind Kältemittel mit niedrigem GWP anzubieten;
— Behindertengerechte Innenausstattung gemäß UN/ECE Regelung 107;
— Insgesamt 2 Stehplatzflächen zur Mitnahme von mobilitätseingeschränkten Personen;
— Klapprampe an Türe 2;
— 29“ MG-Monitore im Fahrgastinnenraum;
— ein 29“ MG-Monitor als Linienverlaufsanzeige gegenüber Tür 2;
— Videoüberwachungssystem;
— Fahrgastzählanlage.
Anforderungen an Service und Betreuung (im Auftragsfalle):
Bei einer Ausschreibung ist eine Betreuung vor Ort im Großraum München mindestens durch eine Absichtserklärung vorzulegen.
a) Niederlassung/Vertragswerkstätte muss eine Omnibus-kompetente Nutzfahrzeugwerkstatt sein.
b) Durch eine Rufbereitschaft werktags innerhalb von 2 Stunden ist sicherzustellen, dass Servicemitarbeiter vor Ort in dem Betriebshof der Stadtwerke München sein können.
c) Nach Auslieferung des zweiten Fahrzeugs pro Lieferlos ist eine ständige Präsenz eines Service-Technikers für 4 Wochen zu gewährleisten. Ist in diesem Zeitraum von 4 Wochen die Lieferung des gesamten Loses nicht möglich, verlängert sich die ständige Präsenz des Servicetechnikers bis vier Wochen nach Lieferung desletzten Fahrzeugs pro Lieferloses.
d) Der Ersatzteilliefergrad muss > 94% sein.
e) Über die gesamte Lebensdauer muss die Ersatzteilversorgung garantiert werden.
f) Nennung der vom Auftraggeber aus gesehen nächstgelegenen Niederlassung oder Vertretung, die sämtliche Ersatzteile in der Regel kurzfristig (Bestellung bis 15.00 Uhr, Lieferung am nächsten Werktag bis 10.00 Uhr)ausliefern und darüber hinaus bei Bedarf sämtliche Reparaturarbeiten in eigenen Werkstätten vornehmen kann.
g) Sollten die Anforderungen (a-f) aktuell noch nicht erfüllt werden, ist ein Konzept zur Erfüllung im Auftragsfall der Bewerbung beizulegen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1. in rechtlicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und in finanzieller Hinsicht in der Lage sein seine Verbindlichkeiten zu erfüllen.
1a. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen.
1b. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
1c. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
1d Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
1e. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1f. Erklärung, des Unternehmens, dass in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR auferlegt wurde.
2. über eine ausreichende Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verfügen.
2a. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2b. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
2c. Angabe der mittleren Gesamtumsätze (netto in Euro), der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2d. Angabe der mittleren Umsätze (netto in EUR), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3a. Mehrjährige Erfahrung in der Produktion und Service von Stadt-Niederflurbussen gemäß den VDV-Empfehlungen mit Elektroantrieb und/oder mit Dieselmotoren gem. Euro 6 Standard mit Hybridmodul.
Referenzliste über abgewickelte Aufträge mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartnern bei diesen Auftraggebern.
Bei ausschl. Angabe von Referenzen mit Dieselmotoren, sind die aktuellen Erfahrungen/Leistungen in der Produktion von Elektrobussen detailliert darzustellen.
3b. Angabe der mittleren Anzahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
3c. Qualitätssicherung nach ISO EN 9001 oder vergleichbar mit entsprechenden Zertifikaten.
3d. Nachweis über die Durchführung von systematischer Beobachtung, Aufzeichnung und Analyse aufgetretener Mängel an ausgelieferten Fahrzeugen sowie notwendiger Nachbesserungsaktionen zur Behebung gefährlicher Mängel.
3e. Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber in den Produktionsstätten der Bewerber (Produktionsstätten- und Fahrzeugkontrolle).
3f. Erklärungen/Angaben des Unternehmens zu den Themen „Nachhaltigkeit“, „Umweltschutz“, „Recyclingstrategie“, „Compliance“, Entsorgungskonzept u. a.;
3g. Der Auftragnehmer hat in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen, dass alle Komponenten den gültigen EU-Richtlinien unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Menschenrechte entsprechen.
3h. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen.
Für das Qualifizierungssystems werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-SFR-200416-004 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Sofern mehrere Lose von dem Qualifizierungssystem umfasst sind, kann die Antragstellung nach Wahl der Unternehmen für ein oder mehrere Lose erfolgen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suebayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/04/2020