198174-2021 - ErgebnisDeutschland-Darmstadt-Kranichstein: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
OJ S 77/2021 21/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Kreiskliniken das Landkreises Darmstadt-Dieburg
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Ort: Darmstadt-Kranichstein
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
E-Mail: zavs@ladadi.de
Telefon: +49 6151881-2618
Fax: +49 6151-2484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Textile Vollversorgung Krankenhauswäsche 2021
Referenznummer der Bekanntmachung: Wäsche-2020-01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Textile Vollversorgung mit Krankenhauswäsche, Stationswäsche und Bereichskleidung, Dienstkleidungsversorgung, textile Medizinprodukte, Textilien der Kreisklinik.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E54522432 zur Verfügung gestellt! Achtung! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 098 604,18 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
19231000 Wäsche, 39291000 Wäschereibedarf, 39518000 Krankenhauswäsche, 39518100 Operationswäsche, 39518200 Operationslaken, 85112100 Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Hauptort der Ausführung: Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Textile Vollversorgung mit Krankenhauswäsche, Stationswäsche und Bereichskleidung, Dienstkleidungsversorgung, textile Medizinprodukte, Textilien der Kreisklinik.
Ausführungszeit: 1.8.2021-31.7.2024,
Verlängerungsoption: 2 x um 12 Monate
Sicherheiten gem. § 16 Gesamtvertrag
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche, Schadensersatz sowie Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, auch wegen Überzahlungen, aus unerlaubter Handlung sowie Vertragsstrafen und sonstigen Nebenforderungen hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der Netto-Gesamtsumme für die Vertragslaufzeit von 5 Jahren zu leisten (Sicherheitsleistung). Die Rückgabe der Sicherheit bzw. Auszahlung des Einbehalts kann nach Ablauf der Verjährungsfrist für den jeweiligen Anspruch in der jeweils frei gewordenen Höhe verlangt werden
Vertragsstrafe gemäß § 15 Gesamtvertrag sowie Ziffer 3 Vertragsbedingungen nach HVTG:
Der Auftragnehmer verwirkt eine nach zu bemessende Vertragsstrafe, wenn er:
a) entgegen den vertraglichen Bestimmungen und ungeachtet einer Abmahnung und der Bestimmung einer angemessenen Frist durch die Kreisklinken Darmstadt-Dieburg die jeweils zu erbringende Dienstleistung 1 nicht vertragsgemäß zur Verfügung stellt,
b) entgegen den vertraglichen Bestimmungen und ungeachtet einer Abmahnung und der Bestimmung einer angemessenen Frist durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg die geschuldete Dienstleistung 2 nicht vertragsgemäß erbringt,
c) entgegen den vertraglichen Bestimmungen und ungeachtet einer Abmahnung und der Bestimmung einer angemessenen Frist durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg die geschuldete Dienstleistung 3 nicht vertragsgemäß erbringt,
d) entgegen den vertraglichen Bestimmungen die vereinbarten Durchführungsbestimmungen nicht einhält,
e) entgegen den vertraglichen Bestimmungen die Vorschriften zur Hygiene- und Gütesicherung nicht einhält,
f) entgegen den vertraglichen Bestimmungen die MTS nicht nach der 11-ten registrierten Aufbereitung aussortiert, registriert und vernichtet,
g) eine andere Leistung ungeachtet einer Abmahnung und Bestimmung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg nicht erbringt,
h) entgegen den vertraglichen Bestimmungen den Versicherungsschutz ungeachtet einer Abmahnung und Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg nicht oder nicht gehörig nachweist,
i) entgegen den vertraglichen Bestimmungen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verwertet oder anderen mitteilt,
j) schuldhaft gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung verstößt.
Die Summe aller Vertragsstrafen wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Versorgungssicherheit / Gewichtung: 12
Qualitätskriterium - Name: Hygiene / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Umwelt / Gewichtung: 8
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption: 2 x um 12 Monate
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
Achtung: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 210-513266
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Textile Vollversorgung Krankenhauswäsche 2021
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Weiss Tex GmbH
Postanschrift: Benzstraße 1-4
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 3 109 243,70 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 098 604,18 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zu Punkt II.1.5) und II.2.6)
Wir bitten die aktuellen Regelungen zum MwSt.-Satz zu beachten.
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E54522432 möglich.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/04/2021