Beschreibung der Beschaffung
Textile Vollversorgung mit Krankenhauswäsche, Stationswäsche und Bereichskleidung, Dienstkleidungsversorgung, textile Medizinprodukte, Textilien der Kreisklinik.
Ausführungszeit: 1.8.2021-31.7.2024,
Verlängerungsoption: 2 x um 12 Monate
Sicherheiten gem. § 16 Gesamtvertrag
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche, Schadensersatz sowie Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, auch wegen Überzahlungen, aus unerlaubter Handlung sowie Vertragsstrafen und sonstigen Nebenforderungen hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der Netto-Gesamtsumme für die Vertragslaufzeit von 5 Jahren zu leisten (Sicherheitsleistung). Die Rückgabe der Sicherheit bzw. Auszahlung des Einbehalts kann nach Ablauf der Verjährungsfrist für den jeweiligen Anspruch in der jeweils frei gewordenen Höhe verlangt werden
Vertragsstrafe gemäß § 15 Gesamtvertrag sowie Ziffer 3 Vertragsbedingungen nach HVTG:
Der Auftragnehmer verwirkt eine nach zu bemessende Vertragsstrafe, wenn er:
a) entgegen den vertraglichen Bestimmungen und ungeachtet einer Abmahnung und der Bestimmung einer angemessenen Frist durch die Kreisklinken Darmstadt-Dieburg die jeweils zu erbringende Dienstleistung 1 nicht vertragsgemäß zur Verfügung stellt,
b) entgegen den vertraglichen Bestimmungen und ungeachtet einer Abmahnung und der Bestimmung einer angemessenen Frist durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg die geschuldete Dienstleistung 2 nicht vertragsgemäß erbringt,
c) entgegen den vertraglichen Bestimmungen und ungeachtet einer Abmahnung und der Bestimmung einer angemessenen Frist durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg die geschuldete Dienstleistung 3 nicht vertragsgemäß erbringt,
d) entgegen den vertraglichen Bestimmungen die vereinbarten Durchführungsbestimmungen nicht einhält,
e) entgegen den vertraglichen Bestimmungen die Vorschriften zur Hygiene- und Gütesicherung nicht einhält,
f) entgegen den vertraglichen Bestimmungen die MTS nicht nach der 11-ten registrierten Aufbereitung aussortiert, registriert und vernichtet,
g) eine andere Leistung ungeachtet einer Abmahnung und Bestimmung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg nicht erbringt,
h) entgegen den vertraglichen Bestimmungen den Versicherungsschutz ungeachtet einer Abmahnung und Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg nicht oder nicht gehörig nachweist,
i) entgegen den vertraglichen Bestimmungen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verwertet oder anderen mitteilt,
j) schuldhaft gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung verstößt.
Die Summe aller Vertragsstrafen wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.