199261-2026 - Ergebnis
Deutschland – Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung – Projekt: Einführung der Software BESTAL in Bulgarien, Teilprojekt: Schulung und Beratung zur Software BESTAL in Bulgarien
OJ S 57/2026 23/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUmweltbundesamt
E-MailZ1.5@uba.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelProjekt: Einführung der Software BESTAL in Bulgarien, Teilprojekt: Schulung und Beratung zur Software BESTAL in Bulgarien
BeschreibungAls Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und Vertragspartei des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP; im Folgenden: Luftreinhaltekonvention) ist Bulgarien verpflichtet, sowohl die EU-Rechtsnormen zur Verbesserung der Luftqualität als auch die Luftreinhaltekonvention und ihre Protokolle , insbesondere das Göteborg-Protokoll, in seine nationale Gesetzgebung zu implementieren und zu vollziehen, um die Qualität der Luft zu verbessern. Dabei steht Bulgarien vor der Herausforderung von Grenzwertüberschreitungen, u. a. von Feinstaub (PM10). Um Fortschritte bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung zu erzielen, möchte das bulgarische Umweltministerium (Ministry of Environment and Water, MoEW), dass sowohl Aufsichtsbehörden als auch (Industrie-)Unternehmen, die neue Standorte oder Standorterweiterungen in Bulgarien planen, für die Berechnung geeigneter Schornsteinhöhen die Software BESTAL verwenden. Als Vorbereitung für eine möglichst breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien möchte das MoEW zunächst relevantes Personal in der Anwendung von BESTAL schulen und mit Fachleuten politische und regulative Optionen reflektieren, die eine breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien ermöglichen, u. a. als Element der offiziellen „Methodik zur Berechnung der Höhe der Abgasvorrichtungen, der Ausbreitung und der erwarteten Konzentrationen von Schadstoffen in der Bodenschicht“ gemäß Artikel 11 (2) und (3) des bulgarischen Luftreinhaltegesetzes , die in Bulgarien zur Berechnung der Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre aus den Abgasen von stationären Quellen/Industrieunternehmen, Wärmekraftwerken etc. verwendet wird (im Folgenden: die offizielle Methodik). Als Partner im deutsch-bulgarischen Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das MoEW in seinem Anliegen unterstützen und erklärte sich bereit, im Rahmen seines Beratungshilfeprogramms (BHP) ein Projekt entwickeln zu lassen, dass bei der Einführung von BESTAL in Bulgarien hilft. In seiner Funktion als Projektträger für das BHP entwickelte das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem MoEW die vorliegende Leistungsbeschreibung und sucht nun Expertise für die Durchführung dieses Projekts. Die direkten Projektziele sind: - Relevante Mitarbeitende des MoEW, seiner 15 regionalen Aufsichtsbehörden (Re-gional Inspektorates of Environment and Water, RIEWs) und der Umweltagentur (Executive Environment Agency, ExEA) verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse, um die Software BESTAL anwenden zu können. - Eine Auswahl an Mitarbeitenden des MoEW, seiner 15 RIEWs und der ExEA ist in der Lage, als (interne) Ausbilder*innen für zukünftige Schulungen in der Anwendung der Software BESTAL in ihren Behörden und ggf. darüber hinaus in Bulgarien zu arbeiten. - Relevante Mitarbeitende des MoEW und weiterer relevanter Behörden haben Kenntnisse der institutionellen, rechtlichen und verwaltungsbezogenen Rahmenbedingungen der Luftreinhaltepolitik in Deutschland, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Anwendung der Software BESTAL in Deutschland und sind mit einem Verständnis der Gemeinsamkeiten und vor allem der Unterschiede in der Lage, bulgarienspezifische Vorschläge für Änderungen in Bulgarien zu entwickeln, u. a. eine neue offizielle Methodik und ggf. gesetzliche und/oder verwaltungsbezogene Änderungen, um eine breite und verlässliche Anwendung von BESTAL in Bulgarien zu ermöglichen (Schwerpunkte: Luftqualität und Industrieemissionen). Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens33386621-302f-4ce8-bbb9-7e93c99f31d8
Interne KennungFKZ 3725 40 35 025, Az 90 213-40/00035
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist auch Bulgarien.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelProjekt: Einführung der Software BESTAL in Bulgarien, Teilprojekt: Schulung und Beratung zur Software BESTAL in Bulgarien
BeschreibungAls Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und Vertragspartei des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP; im Folgenden: Luftreinhaltekonvention) ist Bulgarien verpflichtet, sowohl die EU-Rechtsnormen zur Verbesserung der Luftqualität als auch die Luftreinhaltekonvention und ihre Protokolle , insbesondere das Göteborg-Protokoll, in seine nationale Gesetzgebung zu implementieren und zu vollziehen, um die Qualität der Luft zu verbessern. Dabei steht Bulgarien vor der Herausforderung von Grenzwertüberschreitungen, u. a. von Feinstaub (PM10). Um Fortschritte bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung zu erzielen, möchte das bulgarische Umweltministerium (Ministry of Environment and Water, MoEW), dass sowohl Aufsichtsbehörden als auch (Industrie-)Unternehmen, die neue Standorte oder Standorterweiterungen in Bulgarien planen, für die Berechnung geeigneter Schornsteinhöhen die Software BESTAL verwenden. Als Vorbereitung für eine möglichst breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien möchte das MoEW zunächst relevantes Personal in der Anwendung von BESTAL schulen und mit Fachleuten politische und regulative Optionen reflektieren, die eine breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien ermöglichen, u. a. als Element der offiziellen „Methodik zur Berechnung der Höhe der Abgasvorrichtungen, der Ausbreitung und der erwarteten Konzentrationen von Schadstoffen in der Bodenschicht“ gemäß Artikel 11 (2) und (3) des bulgarischen Luftreinhaltegesetzes , die in Bulgarien zur Berechnung der Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre aus den Abgasen von stationären Quellen/Industrieunternehmen, Wärmekraftwerken etc. verwendet wird (im Folgenden: die offizielle Methodik). Als Partner im deutsch-bulgarischen Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das MoEW in seinem Anliegen unterstützen und erklärte sich bereit, im Rahmen seines Beratungshilfeprogramms (BHP) ein Projekt entwickeln zu lassen, dass bei der Einführung von BESTAL in Bulgarien hilft. In seiner Funktion als Projektträger für das BHP entwickelte das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem MoEW die vorliegende Leistungsbeschreibung und sucht nun Expertise für die Durchführung dieses Projekts. Die direkten Projektziele sind: - Relevante Mitarbeitende des MoEW, seiner 15 regionalen Aufsichtsbehörden (Re-gional Inspektorates of Environment and Water, RIEWs) und der Umweltagentur (Executive Environment Agency, ExEA) verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse, um die Software BESTAL anwenden zu können. - Eine Auswahl an Mitarbeitenden des MoEW, seiner 15 RIEWs und der ExEA ist in der Lage, als (interne) Ausbilder*innen für zukünftige Schulungen in der Anwendung der Software BESTAL in ihren Behörden und ggf. darüber hinaus in Bulgarien zu arbeiten. - Relevante Mitarbeitende des MoEW und weiterer relevanter Behörden haben Kenntnisse der institutionellen, rechtlichen und verwaltungsbezogenen Rahmenbedingungen der Luftreinhaltepolitik in Deutschland, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Anwendung der Software BESTAL in Deutschland und sind mit einem Verständnis der Gemeinsamkeiten und vor allem der Unterschiede in der Lage, bulgarienspezifische Vorschläge für Änderungen in Bulgarien zu entwickeln, u. a. eine neue offizielle Methodik und ggf. gesetzliche und/oder verwaltungsbezogene Änderungen, um eine breite und verlässliche Anwendung von BESTAL in Bulgarien zu ermöglichen (Schwerpunkte: Luftqualität und Industrieemissionen). Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne KennungFKZ 3725 40 35 025, Az 90 213-40/00035
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist auch Bulgarien.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/04/2026
Enddatum der Laufzeit30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibungsiehe Leistungsbeschreibung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenKlimaschutz
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungDie qualitativen Einzelkriterien sowie die Kriterien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Projektdurch-ührung sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Tz. 11 aufgeführt.
BeschreibungDer Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Bewertungsmatrix stehenden Kriterien erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber. Angebote, die die erforderliche(n) Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsRangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBrutto-Angebotspreis
BeschreibungBeschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsRangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl2
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeDie Bewertung des Preises erfolgt auf Grundlage der Punktpreisberechnung. Die Punktpreisberechnung erfolgt nur bei Angeboten, die beim Kriterium 1 (Qualität des Angebots) zu allen Unterkriterien sowie insgesamt die erforderliche Mindestpunktzahl erreichen. Angebote, die die erforderliche Mindestpunktzahl bei mindestens einem Unterkriterium bzw. insgesamt nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Bei Angeboten, die die erforderliche Mindestpunktzahl erreichen oder überschreiten, wird der Angebotspreis durch die erreichte Gesamtpunktzahl, d. h. durch die Summe von Kriteri-um 1 (Qualität des Angebots) + Kriterium 2 (Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspek-ten während der Projektdurchführung), dividiert. Dadurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zu-schlag.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammern des Bundes
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltUmweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltUmweltbundesamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeAlle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungUmweltbundesamt
Registrierungsnummer991-01894-95
AbteilungReferat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
StadtDessau-Roßlau
Postleitzahl06844
Land, Gliederung (NUTS)Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
LandDeutschland
E-MailZ1.5@uba.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer12345
PostanschriftVillemomblerstraße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49228 9499 0
Internetadressehttps://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf7435ee5-5dba-4d95-aa4e-32e5f298475d  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/03/2026 13:01:52 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung199261-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe57/2026
Datum der Veröffentlichung23/03/2026