199313-2025 - Ergebnis
Deutschland – Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung – Stadt Rosenheim: Beschaffung von Atemschutztechnik für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rosenheim
OJ S 62/2025 28/03/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Rosenheim
E-Mailinfo@mayburg.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStadt Rosenheim: Beschaffung von Atemschutztechnik für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rosenheim
BeschreibungDie Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von 80 Stück Atemschutzgeräten und 140 Stück Atemschutz-Vollmasken. Es wird in Aussicht gestellt, dass mit Zuschlagserteilung eine weitergehende Bestellung und Abnahme bis maximal 110 Atemschutzgeräte und 170 Atemschutz-Vollmasken erfolgen kann, sofern die vorhandenen Haushaltsmittel im Lichte der angebotenen Preise des erfolg-reichen Bieters dies zulassen. Die Ausrüstung wird in einem (1) Fachlos beschafft und umfasst: - 80 Stück Atemschutzgeräte - 140 Stück Atemschutz-Vollmasken Auf den vorstehenden Absatz und die mögliche Auftragsmehrung wird hingewiesen. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Atemschutzgeräte_und_Atemschutz-Vollmasken".
Kennung des Verfahrense10f7987-4ab6-431b-955f-a895a97571b6
Interne KennungMaBu-2025-0022
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35111100 Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtRosenheim
Postleitzahl83022
Land, Gliederung (NUTS)Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenSiehe Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelStadt Rosenheim: Beschaffung von Atemschutztechnik für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rosenheim
BeschreibungDie Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von 80 Stück Atemschutzgeräten und 140 Stück Atemschutz-Vollmasken. Es wird in Aussicht gestellt, dass mit Zuschlagserteilung eine weitergehende Bestellung und Abnahme bis maximal 110 Atemschutzgeräte und 170 Atemschutz-Vollmasken erfolgen kann, sofern die vorhandenen Haushaltsmittel im Lichte der angebotenen Preise des erfolg-reichen Bieters dies zulassen. Die Ausrüstung wird in einem (1) Fachlos beschafft und umfasst: - 80 Stück Atemschutzgeräte - 140 Stück Atemschutz-Vollmasken Auf den vorstehenden Absatz und die mögliche Auftragsmehrung wird hingewiesen. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Atemschutzgeräte_und_Atemschutz-Vollmasken".
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35111100 Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung
Optionen
Beschreibung der OptionenZu Optionen siehe Vergabeunterlagen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Tag
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenSiehe Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungLeistung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Rosenheim
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStadt Rosenheim
Registrierungsnummern/a
PostanschriftKönigstr. 24
StadtRosenheim
Postleitzahl83022
Land, Gliederung (NUTS)Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
LandDeutschland
KontaktpersonMAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mailinfo@mayburg.de
Telefon+4989451088960
Fax+4989451088969
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummern-a
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+498921762411
Fax+498921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd6f3a14c-b216-40e5-b8c8-675badd18974  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/03/2025 21:26:54 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung199313-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe62/2025
Datum der Veröffentlichung28/03/2025