Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere gewerblichen Schutzrechten (Software-Urheberrecht). Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs 4 Nr 2 lit. c VgV ivM § 17 VgV durchgeführt.