2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a und 373b der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Konkurs: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Korruption: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Betrugsbekämpfung: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Entrichtung von Steuern: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben.