199859-2022 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Chemische Erzeugnisse
OJ S 75/2022 15/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft zur Foerderung der Wissenschaften e.V. administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für Hirnforschung
Postanschrift: Max-von-Laue-Straße 4
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60438
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@brain.mpg.de
Telefon: +49 698500331551
Fax: +49 698500331559
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Produkten des Herstellers Biozym Scientific GmbH und exklusiv vertrieberner Marken
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
24000000 Chemische Erzeugnisse
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Kunststoffen und Biochemikalien des Herstellers Biozym Scientific GmbH sowie exklusiver vertriebener Produkte. Abnehmer sind die unter II 2.4 genannten Institute der Max-Planck-Gesellschaft. Das Lieferspektrum wird im elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzalabrufe zur Verfügung gestellt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: NL Nederland
Hauptort der Ausführung: Der Sitz aller Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft in Deutschland und den Niederlanden (https://www.mpg.de/institute?tab=institutes).
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Produkten des Herstellers Biozym Scientific GmbH sowie exklusiv von ihm vertriebenen Produkten. Abnehmer sind die unter Ziffer II 2.3 genannten Institute der Max-Planck-Gesellschaft. Das Lieferspektrum wird im elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt. Auftragsberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind die Max-Planck-Gesellschaft einschließlich aller von ihr unterhaltenen Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen sowie alle Einrichtungen, an denen die MPG beteiligt ist (nachfolgend insgesamt MPG). Weiterhin sind zusätzlich noch die folgenden Einrichtungen auftragsberechtigt, welche mit der MPG wissenschaftlich assoziiert sind:
- Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH
- Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (rechtsfähige Stiftung)
- Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen
- Deutsches Klimarechentrum GmbH
- Max-Planck-Institut für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlcihkeit gGmbH
- Max-Planck Innovation GmbH
-MPDl Services GmbH
- Ernst-Strüngmann-Institut gGmbH (ESI)
- Minerva Stiftung Gesellschaft für Forschung mbH
- Minverva Stiftung Gesellschaft für die Forschung mbH
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Vergabe/Zuschlag an den wirtschaftlichsten und einzigen Anbieter n Bezug auf die umfangreiche Zuschlags- und Vergabeentscheidung gemäß Vergabevermerk / Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Diese Abrufrahmenvereinbarung umfasst folgende Schätz- und Höchstwerte für die gesamte Vertragslaufzeit (gemäß EuGH):
- Schätzwert = 2,3 Mio. Euro ohne Mwst.
- Höchstwert = 2,88 Mio. Euro ohne Mwst.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammensetzung in ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Versuchsreihen zu verwendenden Produkte Bestandteil des Experimentaufbaus und in der Verantwortung des wissenschaftlchen Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier auf Grund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedarfsträgers. Ein geäußerter Bedarf an Produkten des Hersteller Biozym Scientific GmbH bzw. dessen exklusiv vertriebener Handelsprodukte ist deshalb für den Einkauf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Den technisch/produktspezifischen Besonderheiten von Produkten des Herstellers Biozym Scientific GmbH bzw. den exklusiv vertriebenen Produkten gerecht werdend, dürfen solche Bedarfe auch nur mit entsprechenden Produkten gedeckt werden. Eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materialien ist somit im Bereich einer, an der Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nicht gegeben. Sämtliche Produkte seiner Eigenmarken bzw. der exklusiv vertriebenen Proodukte bietet der Auftragnehmer ausschließlch selbst an und vertreibt sämtliche Prodkte seiner Eigenmakren ausschließlich selbst (Allein-/Direktvertrieb). Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach § 14 Abs. (4) Nr. 2b VgV im vorliegenden Fall einschlägig.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Produken des Herstellers Biozym Scientific GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Biozym Scientific GmbH
Ort: Hessisch Oldendorf
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31840
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 2 880 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/04/2022