Vorleistungen durch Erstellung einer anderen Wellenanlage, erfordern aus wissenschaftlich-technischer Sicht eine unbedingte und vollständige Kompatibilität mit der neu zu erstellenden Anlage.
Durch die im vorangegangen offenen Verfahren für die Voranlage Verfahren erfolgte Auswahlentscheidung reduzierte sich der mögliche Bieterkreis aufgrund der zwingend zu fordernden Eigenschaften auf eine mögliche Firma in diesem Verfahren.