201093-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung – Kooperationsvereinbarung für die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebots für vier Schulen, aufgeteilt in drei Lose.
OJ S 62/2025 28/03/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Bergisch Gladbach
E-Mailvergabestelle@stadt-gl.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKooperationsvereinbarung für die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebots für vier Schulen, aufgeteilt in drei Lose.
BeschreibungGesucht wird ein Träger für die - LOS 1: Gemeinschaftgrundschule (GGS) Hebborn - LOS 2: Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Herkenrath - LOS 3: Gemeinschaftgrundschule (GGS) Kippekausen und Katholische Gemeinschaftsgrundschule (KGS) Frankenforst
Kennung des Verfahrensf20adfbf-2cce-4d32-afbd-4250966c4e90
Interne Kennung8-30_24_5-55_01
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadtgebiet  
StadtBergsich Gladbach
Postleitzahl51465
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie einzelnen Schulstandorte sind: LOS 1 GGS Hebborn , Odenthaler Str.197, 51467 Bergisch Gladbach LOS 2 GGS Herkenrath, Sankt-Antonius-Str. 22, 51429 Bergisch LOS 3 GGS Kippekausen, Burgstraße 2, 51427 Bergisch Gladbach, KGS Frankenforst, Taubenstr. 11, 51427 Bergisch Gladbach Die Schule und der/die Träger/in vereinbaren auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit dem für die Schule festgestellten Bedarf die erforderliche Betreuungszeit, unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen, sowie an festen und beweglichen Ferientagen. (07.45 spätestens 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr) sowie die jährlichen Schließungszeiten einvernehmlich.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPTYDFDSUE Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGGS Hebborn
BeschreibungDie Stadt Bergisch Gladbach ist Trägerin der Gemeinschaftsgrundschule Los 1 Hebborn,Los 2 Herkenrath, Los 3 Kippekausen und KGS Frankenforst in der ein Außerunterrichtliches Angebot eingerichtet ist. Die Stadt Bergisch Gladbach vergibt die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebotes für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035. Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird. Hierzu schließen die Stadt Bergisch Gladbach, die Schulleitung und der/die Träger/in im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Bergisch Gladbach eine Kooperationsvereinbarung. Der/die Träger/in übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schulen.
Interne KennungLOS 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOdenthalerstr. 197  
StadtBergsich Gladbach
Postleitzahl51467
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZusätzliche Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien: Detaillierte Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien und deren Bewertung sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Wichtige Information: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisch Gladbach vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 Betriebsferien hat. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzprojekte
BeschreibungReferenzprojekte Es sind die gegenwärtig oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist betriebenen Außerunterrichtlichen Angebote darzustellen. Werden mehr als zwei Außerunterrichtliche Angebote betrieben, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 150 Punkte. Alle weiteren Punkteverteilungen sind in der Tabelle auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzeption
BeschreibungKonzeption: Liegen alle in der Tabelle genannten Punkte in der eingereichten Konzeption vor, erhält der Bieter die maximale Punktzahl von 900 Punkten (6x50 Punkte=300 Punkte pro Jurymitglied). Die Tabelle befinden sich auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzeptpräsentation
BeschreibungIm Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt hier 1230 Punkte (410 pro Jurymitglied). Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Inhalt des Konzeptes In diesem Unterkriterium werden die folgenden Aspekte bewertet: 1. Zusammenarbeit zwischen Träger und Fachberatung der Stadt 2. Zusammenarbeit mit der Schule 3. Kindeswohl und Kinderschutz 4. Personalmanagement 5. Aufgabenstellungen Konzeptpräsentation: Die geeigneten Bewerber werden zu einer Konzeptpräsentation (maximal ca. 10 Seiten) im Zeitraum vom 14.01.2025 - 14.02.2025 eingeladen. Hier soll das eingereichte Konzept vorgestellt und im Gespräch mit der Schulleitung, der Fachberatung für den Offenen Ganztag vom Jugendamt und der Abteilungsleitung des Schulverwaltungsamtes spezifische Punkte vertieft besprochen werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bergisch Gladbach
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelGGS Herkenrath
BeschreibungDie Stadt Bergisch Gladbach ist Trägerin der Gemeinschaftsgrundschule Los 1 Hebborn,Los 2 Herkenrath, Los 3 Kippekausen und KGS Frankenforst in der ein Außerunterrichtliches Angebot eingerichtet ist. Die Stadt Bergisch Gladbach vergibt die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebotes für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035. Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird. Hierzu schließen die Stadt Bergisch Gladbach, die Schulleitung und der/die Träger/in im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Bergisch Gladbach eine Kooperationsvereinbarung. Der/die Träger/in übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schulen.
Interne KennungLOS 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSankt-Antonius-Str.  
StadtBergsich Gladbach
Postleitzahl51429
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZusätzliche Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien: Detaillierte Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien und deren Bewertung sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Wichtige Information: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisch Gladbach vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 Betriebsferien hat. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzprojekte
BeschreibungReferenzprojekte Es sind die gegenwärtig oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist betriebenen Außerunterrichtlichen Angebote darzustellen. Werden mehr als zwei Außerunterrichtliche Angebote betrieben, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 150 Punkte. Alle weiteren Punkteverteilungen sind in der Tabelle auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzeption
BeschreibungKonzeption: Liegen alle in der Tabelle genannten Punkte in der eingereichten Konzeption vor, erhält der Bieter die maximale Punktzahl von 900 Punkten (6x50 Punkte=300 Punkte pro Jurymitglied). Die Tabelle befinden sich auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzeptpräsentation
BeschreibungIm Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt hier 1230 Punkte (410 pro Jurymitglied). Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Inhalt des Konzeptes In diesem Unterkriterium werden die folgenden Aspekte bewertet: 1. Zusammenarbeit zwischen Träger und Fachberatung der Stadt 2. Zusammenarbeit mit der Schule 3. Kindeswohl und Kinderschutz 4. Personalmanagement 5. Aufgabenstellungen Konzeptpräsentation: Die geeigneten Bewerber werden zu einer Konzeptpräsentation (maximal ca. 10 Seiten) im Zeitraum vom 14.01.2025 - 14.02.2025 eingeladen. Hier soll das eingereichte Konzept vorgestellt und im Gespräch mit der Schulleitung, der Fachberatung für den Offenen Ganztag vom Jugendamt und der Abteilungsleitung des Schulverwaltungsamtes spezifische Punkte vertieft besprochen werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bergisch Gladbach
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelGGS Kippekausen und KGS Frankenforst
BeschreibungDie Stadt Bergisch Gladbach ist Trägerin der Gemeinschaftsgrundschule Los 1 Hebborn,Los 2 Herkenrath, Los 3 Kippekausen und KGS Frankenforst in der ein Außerunterrichtliches Angebot eingerichtet ist. Die Stadt Bergisch Gladbach vergibt die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebotes für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035. Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird. Hierzu schließen die Stadt Bergisch Gladbach, die Schulleitung und der/die Träger/in im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Bergisch Gladbach eine Kooperationsvereinbarung. Der/die Träger/in übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schulen.
Interne KennungLOS 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBurgstraße 2  
StadtBergsich Gladbach
Postleitzahl51427
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftTaubenstr. 11  
StadtBergisch Gladbach
Postleitzahl51427
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZusätzliche Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien: Detaillierte Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien und deren Bewertung sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Wichtige Information: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisch Gladbach vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 Betriebsferien hat. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzprojekte
BeschreibungReferenzprojekte Es sind die gegenwärtig oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist betriebenen Außerunterrichtlichen Angebote darzustellen. Werden mehr als zwei Außerunterrichtliche Angebote betrieben, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 150 Punkte. Alle weiteren Punkteverteilungen sind in der Tabelle auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzeption
BeschreibungKonzeption: Liegen alle in der Tabelle genannten Punkte in der eingereichten Konzeption vor, erhält der Bieter die maximale Punktzahl von 900 Punkten (6x50 Punkte=300 Punkte pro Jurymitglied). Die Tabelle befinden sich auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzeptpräsentation
BeschreibungIm Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt hier 1230 Punkte (410 pro Jurymitglied). Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Inhalt des Konzeptes In diesem Unterkriterium werden die folgenden Aspekte bewertet: 1. Zusammenarbeit zwischen Träger und Fachberatung der Stadt 2. Zusammenarbeit mit der Schule 3. Kindeswohl und Kinderschutz 4. Personalmanagement 5. Aufgabenstellungen Konzeptpräsentation: Die geeigneten Bewerber werden zu einer Konzeptpräsentation (maximal ca. 10 Seiten) im Zeitraum vom 14.01.2025 - 14.02.2025 eingeladen. Hier soll das eingereichte Konzept vorgestellt und im Gespräch mit der Schulleitung, der Fachberatung für den Offenen Ganztag vom Jugendamt und der Abteilungsleitung des Schulverwaltungsamtes spezifische Punkte vertieft besprochen werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bergisch Gladbach
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden Parteiev-angel-isch gGmbH
Offizielle Bezeichnungev-angel-isch gGmbH
Offizielle BezeichnungPariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbH Bergisches Land (PariSozial Bergisches Land)
Angebot
Kennung des Angebots8-30_24_5-55_01
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags8-30_24_5-55_01
TitelKooperationsvereinbarung für die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebots für vier Schulen, aufgeteilt in drei Lose
Datum der Auswahl des Gewinners27/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses28/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden Parteiev-angel-isch gGmbH
Offizielle Bezeichnungev-angel-isch gGmbH
Offizielle BezeichnungPariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbH Bergisches Land (PariSozial Bergisches Land)
Angebot
Kennung des Angebots8-30_24_5-55_01
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags8-30_24_5-55_01
TitelKooperationsvereinbarung für die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebots für vier Schulen, aufgeteilt in drei Lose
Datum der Auswahl des Gewinners27/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses28/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden Parteiev-angel-isch gGmbH
Offizielle Bezeichnungev-angel-isch gGmbH
Offizielle BezeichnungPariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbH Bergisches Land (PariSozial Bergisches Land)
Angebot
Kennung des Angebots8-30_24_5-55_01
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags8-30_24_5-55_01
TitelKooperationsvereinbarung für die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebots für vier Schulen, aufgeteilt in drei Lose
Datum der Auswahl des Gewinners27/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses28/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Bergisch Gladbach
Registrierungsnummer053780004004-31001-55
PostanschriftKonrad-Adenauer-Platz 9
StadtBergisch Gladbach
Postleitzahl51465
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@stadt-gl.de
Telefon+492202142841
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
RegistrierungsnummerDE812110859
PostanschriftZeughausstr. 2
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailvkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+492211473045
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungev-angel-isch gGmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 71971
PostanschriftVenloer Straße 1055
StadtKöln
Postleitzahl50829
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailstefanie-franken@ev-angel-isch.de
Telefon022116959590
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungPariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbH Bergisches Land (PariSozial Bergisches Land)
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 73541
PostanschriftPaffrather Str. 70
StadtBergisch Gladbach
Postleitzahl51465
Land, Gliederung (NUTS)Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
LandDeutschland
E-Mailluetkehaus@pariberg.de
Telefon022029368914
Fax022029368923
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung17def6b2-e239-4afc-a2fa-9dbc07c4a36c  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/03/2025 07:53:05 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung201093-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe62/2025
Datum der Veröffentlichung28/03/2025