20172-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Cottbus: Zählerablesung
OJ S 10/2021 15/01/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Postanschrift: Werbener Straße 3
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwc-cottbus.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
GWC GmbH 2020
Referenznummer der Bekanntmachung: Messdienstleistungen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
65500000 Zählerablesung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Cottbus
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2.599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10-Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/11/2020 Ende: 30/09/2030
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 255-641983

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Messdienstleistungen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
10/11/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: EAD Detlef Buchholz Wärmemessdienst
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 708 218,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Rechnungslegung
1. Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) des Vertrages sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.
2. Die Zahlung der Rechnungsbeiträge erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und innerhalb der in Abs. (1) genannten Frist.
3. Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
4. Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z. B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90R5DE
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/01/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
65500000 Zählerablesung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Cottbus
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 72 Liegenschaften mit 2.599 ME enthält. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10-Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/11/2020 Ende: 30/09/2030
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 708 218,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: EAD Detlef Buchholz Wärmemessdienst
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Angebotssumme musste geändert werden, da ein Brutto und nicht wie gefordert ein Netto-Wert veröffentlicht wurde.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Angebotssumme musste geändert werden, da ein Brutto und nicht wie gefordert ein Netto-Wert veröffentlicht wurde.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 821 532,88 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 708 218,00 EUR